Zeugin Dr. Elisabeth ROZKYDAL, geboren 11.11.1948, Ärztin, wh.
1030 Wien, Apostelgasse fremd, gibt nach WE vernommen an: Meine Angaben im
Protokoll vor dem Untersuchungsrichter vom 16.8.1995 (AS 35, ON 50) sind richtig.
Der ER: Nach Vorhalt AS 37, letzter Absatz: "Ich bin als Ärztin für
alternative Medizin bekannt, darunter auch für die Methode Dr. Hamer. Das Ehepaar Pilhar
hat auch Dr. Hamer erwähnt. Ich sagte, daß ich diese Methode keinesfalls bei ihrem Kind
zur Anwendung bringe." Ist das richtig protokolliert?
Zeugin: Ja.
Der ER: Was ist über die Methode Hamer gesprochen worden und was haben Sie darauf
gesagt?
Zeugin: Ich habe gesagt, daß ich ein Kind keinesfalls nach dieser Methode
behandeln darf, denn wenn eine Anzeige erfolgt, wird den Eltern das Sorgerecht entzogen
werden, und darauf lasse ich mich überhaupt nicht ein, weil ich dann sofort auch in die
Illegalität rutsche. Das wollte ich auf keinen Fall.
Seite 54
Der ER: War Herr Pilhar alleine bei Ihnen oder beide Eltern?
Zeugin: Beide Eltern waren bei mir.
Der ER: Wie sind Sie in Kontakt gekommen?
Zeugin: Es hat mir jemand das Ehepaar angekündigt, aber ich weiß leider nicht
mehr, wer das war.
Der ER: Dieses Gespräch hat in Ihrer Ordination stattgefunden?
Zeugin: Ja.
Der ER: Ist Chemotherapie genannt worden und darüber gesprochen worden? Sind Sie
auf die Chemotherapie angesprochen worden?
Zeugin: Herr Pilhar hat mir den Fall etwas geschildert und hat mir auch
gleichzeitig von einem Kind und seinem Vater erzählt. Das Kind wurde, wie es ihm
erschienen ist, durch Chemotherapie sehr gequält, wobei der Vater gesagt hätte, das Kind
sollte schon längst gesund sein und war noch immer nicht gesund. Das Kind hätte sehr
gelitten. Das will er seiner Tochter ganz sicher nicht antun. Diese Quälerei will er
nicht dulden. So ist er gekommen. Ich habe aber gesagt, ich kann das erstens aus
gesetzlichen Gründen nicht übernehmen und zweitens weiß ich von der Universität
theoretisch, daß der Wilmstumor angeblich auf Chemotherapie
und Operation gut ansprechen
soll.
Der ER: Im Protokoll steht, Sie hätten gesagt, sie sollten die Chemotherapie
machen?
Zeugin: Ja, das habe ich gesagt. Die Konsequenzen sind einfach zu schwierig.
Der ER: Es steht aber auch im Protokoll, was den Zustand der Eltern anbelangt, daß
Sie den
Seite 55
Eindruck gehabt haben, die Eltern waren in psychischer Not. Was wollten Sie damit
sagen?
Zeugin: Das war eine Woche später. Herr Pilhar hat mich angerufen und gesagt,
sie machen jetzt was anderes, aber wenn dem Kind irgend etwas in Richtung Fieber oder
Schnupfen oder irgendein banaler Infekt geschieht, dann hätte er niemanden, dem er das
Kind anvertrauen könne. Er hat mich sehr gebeten, das doch zu übernehmen. Ich habe dann
gesagt, ich kann es nicht wirklich übernehmen, ich übernehme es
interrimsweise, er soll
sich bitte einen anderen Arzt suchen für die banalen Infekte. Bis er einen gefunden hat,
würde ich ihm beistehen, aber nur für die banalen Infekte.
Dann habe ich ihm gesagt, er
muß mir unterschreiben, daß diese Systematik nach Dr. Hamer wissenschaftlich nicht
anerkannt ist. Er hatte ja noch das Sorgerecht, also wollte ich mich ein wenig absichern.
Er muß wissen, daß diese Methode nicht wissenschaftlich anerkannt ist, denn wenn ich in
den nächsten Tagen irgend etwas mit Fieber mit dem Kind zu tun bekäme, differenziert die
Öffentlichkeit nicht, warum ich bei diesem Fall dabei bin.
Der ER: Wenn sie nur am Rande beteiligt waren und eher nicht viel mit der Sache zu
tun haben wollten, wieso sind Sie dann in die Ereignisse nach der Rückkehr aus Spanien
wieder eingebunden worden?
Zeugin: Ich habe aus dem Fernsehen erfahren, daß Frau Dr.
Marcovich
hinunterfliegt. Ich wußte, daß sie ein offenes Ohr für schwierige Dinge hat. Ich war ja
nicht ganz sicher, in welcher Funktion sie hinfliegt. Ich wollte sicher sein, daß dem
Kind am Transport nicht unbedingt Schlafmittel gegeben werden, weil ich weiß, wenn man im
System Hamer denkt, besteht sehr wohl die Gefahr vom Gehirn her, daß Komplikationen
eintreten, wenn man die
Seite 56
falschen Medikamente gibt. Davon wollte ich Frau Dr. Marcovich informieren. Das habe
ich dann getan. Dann weiß ich nicht, wie das zustandegekommen ist. Die Dinge haben sich
so überstürzt, ich kann das eigentlich selbst nicht nachvollziehen.
Der ER: Offenbar waren Sie bereit, auch dort dabei zu sein?
Zeugin: Ich habe dann gehört, daß Herr Pilhar sich auf Herrn Dr.
Stangl
verlassen wollen würde. Dann habe ich kurzfristig gehört, daß das nicht stattfinden
sollte aus privaten Gründen Dris. Stangl. Dann habe ich mir gedacht, jetzt sind die armen
Eltern völlig alleingelassen. Das wollte ich auch wieder nicht. Das war der Grund, warum
ich mich in dem Fall eigentlich nur für die Eltern zur Verfügung stellen wollte. Nach
ihrer Sicht sind sie ja aus der Obhut von jemandem, an den sie glauben, auf Versprechungen
nach Osterreich gekommen und hier hatten sie dann gar niemanden. Da wollte ich ihnen
wenigstens beistehen. Es ging mir in dem Fall wirklich nur um die Eltern.
SV Dr. Scheithauer: keine Fragen.
Der StA: keine Fragen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gesagt, es war Ihnen doch zu heikel, bei
einem Kind einen anderen Weg zu gehen, als er schulmedizinisch, klassisch vorgezeichnet
ist. Diese Verantwortung wollten Sie nicht übernehmen?
Zeugin: Ja, das stimmt.
Verteidiger Mag. Rebasso: War es für Sie auch aus medizinischen Gründen
angezeigt, unbedingt die Chemotherapie zu machen und haben Sie gesagt, die
Eltern
Seite 57
müssen auf jeden Fall die Chemotherapie
machen, sonst wird das Kind sterben, oder
haben Sie im medizinischen Bereich eine differenziertere Auffassung?
Zeugin: Ich hatte mit dem Wilmstumor keinerlei Erfahrung, weder schulmedizinisch
noch im Denksystem von Dr. Hamer. Meine Erfahrungen beziehen sich auf Patienten, die von
der Schulmedizin als unheilbar aus dem Spital entlassen wurden. Mit ihnen habe ich mich in
Richtung dieses Systems auseinandergesetzt und hatte sehr gute Erfolge. Das stimmt schon.
Ich habe gesagt, ich habe keine Erfahrung mit Wilmstumor in dem System, ich habe keine
Erfahrung mit Wilmstumor im schulmedizinischen System, ich bin auf keinen Fall zuständig,
von der legistischen Seite her schon gar nicht, weil es eben ein Kind ist. Bei Erwachsenen
ist das ein Unterschied. Sie können sich selbständig dafür entscheiden. Ich lasse sie
dann unterschreiben, daß sie sich dafür entschieden haben, und dann darf ich es tun,
solange, bis er etwas anderes tun will.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie damals,
vor Spanien, als Ärztin gegenüber den Eltern die Meinung vertreten, daß unbedingt aus
medizinischen Gründen Chemotherapie
gemacht werden muß, sonst würde das Kind mit
Sicherheit sterben? So wurde es ja von seiten der Krankenhausärzte damals schon
vorgezeichnet.
Zeugin: Mit dieser Kraßheit habe ich das sicher nicht getan, weil ich weiß,
daß die Chemotherapie nicht immer unbedingt zu dem versprochenen Erfolg führt. In der
Zeit, in der ich Erfahrungen sammeln konnte, wurde immer wieder sehr viel von
Chemotherapie versprochen und wurde nicht gehalten. Ich habe fünf Wochen vorher zufällig
von einer Mutter erfahren, die ein drei Monate altes Kind mit Wilmstumor hatte, welches
sofort bei Beginn der
Seite 58
Chemotherapie verstarb. Das habe ich ihm natürlich nicht gesagt, aber das war in mir
schon präsent.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie zu der Frage überhaupt nicht Stellung
genommen im persönlichen Gespräch?
Zeugin: Nein. Ich habe ihm nur gesagt, daß von der Schulmedizin her eine hohe
Wahrscheinlichkeit besteht, daß das mit Chemotherapie
geheilt werden kann, und daß die
Folgezustände, wenn er das nicht tut, gravierend sein würden; in rechtlicher Hinsicht
auf alle Fälle. Außerdem wußte ich ja, daß man die Therapie nach Hamer in Ruhe
durchführen muß und daß das alles nicht unbedingt geht unter Umständen, wo das
Sorgerecht entzogen wird usw.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie selbst Olivia untersucht?
Zeugin: Nein. Ich wußte, daß ich den Fall nicht übernehmen werde.
Verteidiger Mag. Rebasso: War sie bei Ihnen in der Ordination?
Zeugin: Sie war in der Ordination im Nebenraum und hat mir eine schöne
Zeichnung gezeichnet.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie sich CT-Bilder
angeschaut?
Zeugin: Ich habe mir das Leber-CT-Bild angeschaut.
Verteidiger Mag. Rebasso: Es stand das Problem im Raum, ob das wirklich nur auf
der Niere zu lokalisieren ist oder ob in der Leber etwas ist? Sind Sie mit dieser Frage
konfrontiert worden?
Zeugin: Ja. Es war sehr auffallend; in der Leber war ein sehr großer, dunkler,
runder Fleck, wie ich ihn an und für sich von Leberkarzinomen und von
Seite 59
Lebermetastasen kenne. Es war sehr groß. Es war mir aber nicht klar, ob das der
Wilmstumor ist, der hinaufdrückt. Dazu hätte man andere Untersuchungen gebraucht, die
eher ungewöhnlich sind. In der Situation wäre es vielleicht nicht durchführbar gewesen,
aber ich habe zuerst sofort an ein Leberkarzinom, einen
Lebertumor gedacht.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie diese Vermutung auch den Eltern mitgeteilt?
Zeugin: Ich glaube, ich habe gesagt: "Was ist denn das da in der
Leber?" Das habe ich gesagt, schon alleine, weil das so offensichtlich war.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie auch Ihre Schlußfolgerung, es könnte sich
um ein Leberkarzinom handeln, geäußert?
Zeugin: Das weiß ich eigentlich nicht mehr, aber ich glaube schon, daß ich das
gesagt habe. Ich habe gesagt, da ist etwas in der Leber; mir kommt vor, es ist etwas in
der Leber.
Verteidiger Mag. Rebasso: Sie haben gesagt, vom Wilmstumor ist auch Ihnen
bekannt, obwohl Sie keine Erfahrung haben, daß mit der Chemotherapie
statistisch gute
Heilungschancen bestehen. Wäre durch die Möglichkeit, daß ein Leberkrebs vorliegt, aus
Ihrer Sicht diese Prognose zu revidieren oder zu relativieren gewesen; daß Sie gesagt
hätten, wenn sich das bestätigt, muß man die gute Erfolgsbilanz der Chemotherapie
relativieren?
Zeugin: Es hätte sicher einen anderen Verlauf nehmen müssen. Ich weiß es
nicht genau. Es ist sicher eine Erschwernis, wenn in der Leber ein so riesiger Tumor
wäre.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie das den Eltern mitgeteilt?
Seite 60
Zeugin: Das weiß ich jetzt nicht; wahrscheinlich habe ich es nur gedacht. Ich
weiß nicht, ob ich davon gesprochen habe oder nicht.
Verteidiger Dr. Schefer: Könnte es sein, daß es sich beim
Wilmstumor um den
Krebs juvenilen Krebs handelt, der am erfolgreichsten chemotherapeutisch zu therapieren
ist?
Zeugin: Angeblich; ich weiß es nur theoretisch von der Universität. Mehr weiß
ich darüber ja nicht. Es wird so behauptet, aber es sind doch 15% Todesfälle.
Verteidiger Dr. Schefer: Zu Ihrer Feststellung, daß möglicherweise ein
Leberkrebs vorgelegen haben könnte: Sind Sie mit dieser Art von Krebserkrankung vertraut?
Zeugin: Primäre Lebertumore nicht, da ist mir ein Fall bekannt. Ansonsten habe
ich hauptsächlich mit Lebermetastasenpatienten zu tun.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben ein Leber-CT angesehen?
Zeugin: Es war ein Abdomen-CT.
Verteidiger Dr. Schefer: Wissen Sie noch, wo das gemacht worden ist?
Zeugin: Ich nehme an, im St.Anna-Kinderspital. Ich weiß nicht, wo das Bild
hergekommen ist.
Verteidiger Dr. Schefer: An welchem Tag haben Sie dieses Abdomen-CT gesehen?
Zeugin: Gleich am ersten Tag, als die Familie bei mir war; das war am 22.5.1995,
glaube ich.
Verteidiger Dr. Schefer: Sie haben gesagt, bei einem solchen Lebertumor hätte
man auch andere Untersuchungen gebraucht. Welche wären das denn?
Seite 61
Zeugin: Ich weiß, daß es nicht ganz leicht ist, so etwas durchzufahren. Die
CT-Schnitte durch Abdomen werden immer horizontal gemacht. In diesem Fall hätte ich ein
vertikales CT gebraucht, um festzustellen, ob der Wilmstumor die Leber so weit aufwölbt,
daß es im Querschnitt so ausschaut, als ob der Wilmstumor in der Leber wäre. Das ist
technisch sicher nur mit großem Aufwand zu machen, aber es wäre sicher zielführend
gewesen, um zu differenzieren, ob der Wilmstumor die Leber aufgewölbt hat oder ob in der
Leber selbst etwas gewesen ist.
SV Dr. Scheithauer: Haben Sie eine
Fachartzausbildung für Radiologie? Nachdem die CT's technisch doch so diffizil geworden
sind, traue ich mir, obwohl ich wöchentlich bei Besprechungen dabei bin, selbst keine
Befundung zu. Haben Sie so eine Ausbildung gemacht?
Zeuge: Nein, ich habe keine röntgenologische Facharztausbildung gemacht; nur im
Rahmen des Turnus.
Dieses vertikale CT ist eine kreative Lösung in meinem Kopf; das wird nirgendwo
durchgeführt, wäre aber für mich eine gute Diagnostik gewesen. Das ist eine kreative
Idee von mir. Ich bin gewohnt, durch meine Patienten vor schwierige Situationen gestellt
zu werden. Da muß man sich oft kreativ etwas einfallen lassen. In dem Fall wäre mir das
eingefallen, daß man ein vertikales CT bräuchte.
-----
Verteidiger Mag. Rebasso: Hat die Zeugin Ihrer Erinnerung nach erwähnt, daß
die Möglichkeit eines Geschehens an der Leber besteht?
Der Erstbeschuldigte gibt hiezu an:
Sie hat erklärt, daß wahrscheinlich ein Geschehen an der Leber ist. Sie hat uns
damals auch das so
Seite 62
nähergebracht. Sie hat uns definitiv gesagt, ihrer Meinung nach besteht ein
Geschehen
an der Leber.
Verteidiger Mag. Rebasso: Die Zeugin hat auch deponiert, sie hat selbst schon
zum Teil gute Erfahrungen mit der Methode
Hamer. Hat sie Ihnen das damals auch gesagt, als
Sie bei ihr waren?
Erstbeschuldigter: Sie hat auch selbst gesagt, sie ist bekannt dafür, daß sie
die Methode Hamer macht. Uns ist von Verwandten empfohlen worden, zur Frau Dr.
Rozkydal zu
gehen. Wir sind aus diesem Grund zu ihr gegangen, weil sie die Methode Hamer macht und
weil sie auch Erfolg damit hat. Daß es Heilungserfolge gibt, ist damals auch besprochen
worden.