REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES
A-1010 Wien, den 2. Dezember 1997
Stubenring 1
DVR: 0649856
Telefon: (1) 711 72
Telefax: 711 72/4526
P.S.K.Kto.Nr.: 05070.004
Auskunft: Kierein
GZ 209.212/1-VIII/D/14/97
Klappe: 4111
Frau und Herrn
Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
2724 Hohe Wand
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bezieht sich
auf Ihr Schreiben vom 29. Oktober 1997 sowie auf Ihr an das
Bundesministerium für Justiz gerichtetes Schreiben ebenfalls vom 29. Oktober 1997.
Zunächst ist festzuhalten, daß jeder Arzt die Berufspflicht hat,
seinen Patienten nach bestem Wissen und Gewissen dem Stand der medizinischen Wissenschaft
entsprechend zu behandeln.
Das bedeutet, daß sich diese Verpflichtung umgekehrt auch als
Patientenrecht versteht. Darüber hinaus wird diese Verpflichtung nach herrschender Lehre
und Judikatur des Obersten Gerichtshofes aus dem Behandlungsvertrag als
Hauptleistungspflicht des Arztes abgeleitet.
Durch das Abstellen auf den Stand der Wissenschaft soll die möglichste
Ausschaltung oder Einschränkung von Gefahren, beispielsweise vor allem bei Operationen,
sichergestellt werden.
Eine Behandlungsmethode kann grundsätzlich so lange als fachgerecht
angesehen werden, wie sie von einer anerkannten Schule medizinischer Wissenschaft
vertreten wird. Anders wäre es, wenn ein gewichtiger Teil der medizinischen Wissenschaft
und Praxis eine bislang akzeptierte Behandlungsmethode für bedenklich hält.
Als Teil der medizinischen Wissenschaft ist eine Methode dann zu
verstehen, wenn sie nach wissenschaftlicher Erprobung auf führenden Kongressen, in
fahrenden Fachzeitschriften und von fahrenden Fachwissenschaftlern vertreten, ihr Wert in
der medizinischen Wissenschaft nicht überwiegend ausdrücklich und ernsthaft bestritten
wird und ihr gegenüber keine grundsätzlichen sozialethischen Bedenken entgegenstellen.
Sollten daher Befürworter der sogenannten "NEUEN
MEDIZIN"
die Auffassung vertreten, es handle sich nicht um eine medizinische Außenseitermethode,
so haben diese die Verpflichtung, für eine entsprechende wissenschaftliche
Auseinandersetzung auf all den genannten Ebenen zu sorgen.
Dies scheint derzeit noch nicht der Fall gewesen zu sein. Jedenfalls
liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales keine entsprechenden
wissenschaftlichen Auseinandersetzungen etc. zum Thema "Neue Medizin" vor.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
AIGNER
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung: