REPUBLIK ÖSTERREICH
Bezirksgericht Wiener NeustadtGeschäftszahl: 1P 3700/95 a
Beschluß
Pflegschaftssache der mj. Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988
Den Kindeseltern Erika und Ing. Helmut Pilhar werden die Obsorgerechte hinsichtlich mj.
Olivia PILHAR im gesamten gesetzlichen Umfang nach § 144 ABGB mit Ausnahme aller die
medizinische Behandlung, Nachbehandlung und Nachkontrolle der Wilmstumorerkrankung der
Minderjährigen betreffenden Belange, welche in obsorgerechtlicher Hinsicht weiterhin von
der Jugendabteilung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt wahrzunehmen sind,
rückübertragen.
Begründung:
Die aus dem Spruch ersichtliche Neuregelung gründet sich auf die Zustimmung der
Jugendabteilung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt zum Antrag der Kindeseltern,
dem pflegschaftsbehördliche Bedenken nicht entgegenstehen.
Bezirksgericht Wiener Neustadt
Abteilung 1, am 11.01.1999
Hofrat Mag. Rudolf Masicek