Erika und Ing. Helmut Pilhar
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Freitag, 11. Juni 1999
An
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Radetzkystr. 2
1031 Wien
Betrifft: Anfrage unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz ersuchen wir das
Bundesministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales höflichst uns folgende Fragen zu
beantworten;
I.) Betreffend Forschung an Kindern
a.) Unserem Wissen nach ist die Forschung an Kindern gesetzlich
verboten. Ist das korrekt?
b.) Entnommen aus (und als Anlage beigelegt): BGH-Urteil IV ZR
135/92: "... auch die von der überwiegenden Zahl der Ärzte und
Krankenanstalten geübte Behandlung könne nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes
nicht als wissenschaftlich allgemein anerkannt bezeichnet werden, weil die Ursachen dieser
Krankheiten noch immer nicht erforscht sei und jede Art der Behandlung zwangsläufig
experimentellen Charakter habe, ohne daß der Nachweis medizinischer Richtigkeit geführt
werden könne. ... Die Fallgruppe der unheilbaren Krankheiten, bei denen es keine
wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode gibt, ist auch nicht so gering,
... Das machen Krankheiten wie die erwähnte Multiple
Sklerose, Aids, ..., weite Bereiche
bei Krebs ..."
Die Schulmedizin macht auch in Österreich keinen Hehl daraus, daß ihr
die Ursachen der meisten Krebserkrankungen unbekannt sind. Das ist allgemein bekannt.
Teilt das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
inhaltlich
das oben zitierte BGH-Urteil - konkret, daß die (derzeitige) Krebstherapie
experimentellen Charakter besitzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja; Dient die (derzeitig experimentelle) Krebstherapie bei Kindern
für Forschungszwecke?
II.) Betreffend NEUER MEDIZIN
von Dr. med. Ryke Geerd
Hamer
Wir bringen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales die Bestätigung über die Verifikation der
NEUEN MEDIZIN von Dr. med.
Ryke Geerd Hamer durch die Universität Trnava vom 11. Sept. 1998, sowie das anschließend
geführte Interview zwischen dem Prorektor der Universität, Prof. Dr. Miklosko, und Dr.
Hamer zur Kenntnis. Die Bestätigung, als auch die Erklärung des Prorektors vom 4.
Februar 1999 legen wir schriftlich und das Interview in Form eines Videos als Anlage bei.
Sieht sich aufgrund dieser neuen Information das Bundesministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranlaßt, dieser äußerst wichtigen, für
viele Bürger dieses Landes vielfach lebensentscheidenden Frage der möglichen - wenn auch
vorerst nur versuchsweisen Studie, obgleich naturwissenschaftlich als
richtig erwiesenen (also nicht experimentellen, da sie amtlich am
nächstbesten Patientenfall verifiziert werden und somit allen nur denkbaren
naturwissenschaftlichen Ansprüchen genügen konnte und somit verifiziert ist (!), womit
auch die Schulmedizin schlicht und einfach falsifiziert wurde (!)) und von der
Wissenschaftlichen Kommission der Universität Trnava (mitunterzeichnender Onkologe,
Dekan Prof. Dr. Krcmery, wurde zwischenzeitlich zum Europapräsident der
Onkologenverbände ernannt (!)) geforderten - Anwendung dieser NEUEN
MEDIZIN von Dr. med. Ryke Geerd Hamer nachzugehen?
Wenn ja; Wann und was wird das Bundesministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales unternehmen?
Wenn nein; Was spricht gegen eine - vorerst versuchsweisen -
Studie
einer amtlich bestätigten, naturwissenschaftlich verifizierten und auf medizinische
Experimente nicht angewiesenen NEUEN
MEDIZIN?
Für den Fall der Ablehnung wird die bescheidmäßige Erledigung beantragt.
viva la medicina sagrada
Hochachtungsvoll
Anlage:
BGH-Urteil IV ZR 135/92
Bestätigung der Universität Trnava,
11.9.1998
Erklärung Prorektor Prof. Dr. Miklsoko,
4.2.1999
Interview zwischen Prorektor Prof. Dr. Miklosko und Dr. Hamer (Video)