Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand
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15. Oktober 1999
An
NÖ-Landesregierung
Gewerbeabteilung WST 1
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
WST1-N-991109
z.Hd. Frau Dusatko
Betrifft: Nachsicht von der Voraussetzung für die Ausübung
von Gewerben gem. § 13 Abs. 1 GewO
Unser Telefonat vom 15.10.99
Sehr geehrte Frau Dusatko!
Zunächst möchte ich unser Telefonat vom 15.10.99 wie
folgt zusammenfassen;
Sie, als Sachbearbeiterin im Auftrag des Amts
der Niederösterreichischen Landesregierung, müssen bei meinem
Ansuchen um Nachsicht darüber befinden, ob ich mit meinem beabsichtigten
Handelsgewerbe wiederholt gegen jene oder ähnliche Strafrechtsparagrafen
verstoßen könnte, wegen der ich in der Causa meiner Tochter Olivia
verurteilt wurde. Konkret: Sie würden sich bei Ihrer Entscheidung "schwer tun",
sollte ich z.B. einen ‘Buchvertrieb mit medizinischen Büchern’
beabsichtigen. Gestatten Sie die Frage: Woher haben Sie diese Information?
Gerade das beabsichtige ich zu tun! Ich möchte jedem
Menschen und somit jeden potentiellen Patienten die Information über die NEUE
MEDIZIN zugänglich machen! Denn nur ein informierter Mensch kann
entscheiden! Und da kein Patient die Verantwortung über seine Gesundheit
abgeben kann, hat er auch ein Recht auf umfassende Information! Jeder Arzt
hat die Verpflichtung, den Patienten auch über die NEUE
MEDIZIN zu
informieren!
Auf meinen Einwand, daß ja diese NEUE
MEDIZIN von Dr.
med. Ryke Geerd Hamer bisher x-fach
und nun sogar von einer staatlichen
Universität bestätigt wurde und noch niemals wissenschaftlich widerlegt
werden konnte (Auskunft der österr. Ministerien für Justiz,
Wissenschaft
und Gesundheit als auch durch indirekte Auskunft der
österr. Ärztekammer), erklärten Sie, Frau Dusatko, sich auf dieses Thema nicht
einlassen zu wollen. Sie wären zwar in der Lage solcherart bestätigende
Dokumente zu lesen und inhaltlich zu erfassen, dennoch habe das für Sie
keine Relevanz. Nach welchen Kriterien wollen Sie dann Ihre Entscheidung
treffen?
Ich möchte folgendes zu Bedenken geben:
Wir Eltern wurden
verurteilt, wir hätten unser Kind
‘fahrlässig am Körper verletzt’ und unser eigenes ‘Kind entführt’!
Abgesehen davon, daß nicht wir Eltern unser Kind am Körper verletzt
haben, sondern die österr. Schulmediziner - gedeckt durch den die mit uns
Eltern getroffene schriftliche Vereinbarung brechenden Staat Österreich -
unser Kind mit Giftgas-Abkömmlingen
vorsätzlich malträtiert und dabei
fast ermordet haben, ihnen die Reanimation in buchstäblich letzter
Sekunde gelungen ist und abgesehen davon, daß nicht wir unser Kind
entführt haben, sondern die österr. Schulmediziner - gedeckt durch den
die schriftliche Vereinbarung brechenden Staat Österreich - uns unser
Kind im wahrsten Sinne des Wortes geraubt - ja, aus den Armen der Mutter
GERISSEN! - haben, frage ich mich doch, worin die mögliche Gefahr
bestehen soll mit dem Vertrieb medizinischer Bücher erneut gegen obige
Paragrafen zu verstoßen? Ein bißchen weit hergeholt Ihre Befürchtungen,
finden Sie nicht?
Wie sicherlich bekannt sein wird, habe ich das Buch ‘OLIVIA
- Tagebuch eines Schicksals’ veröffentlicht, das ich nun mit vertreiben
möchte. Gegen dieses Buch wurde bisher von keiner Seite geklagt (spricht
für die Wahrhaftigkeit des Buches). Gleiches gilt für sämtliche von mir
zu vertreiben beabsichtigte Bücher, insbesondere derer von Dr. Hamer.
Somit scheidet dieser mögliche Einwand aus. Anderslautende Bedenken bitte
ich zu konkretisieren.
Wenn das Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung mir - dem die Massenmedien durch unseriöse
Berichterstattung auf Jahre hin einen Wiedereinstieg in das Berufsleben
verunmöglicht haben (100 mündliche und schriftliche Bewerbungsabsagen) -
nun ebenfalls den Weg über die Selbständigkeit mittels eines
Buchvertriebes verwehren möchte, verunmöglicht bzw. erschwert sie mir
meine Familie zu ernähren! Weiters hätte es den Anschein, als wollten
Sie und Ihre Behörde mir den Mund verbieten, mich quasi mundtot machen.
Und abgesehen von meinem persönlichen Schicksal müßten sich Sie und
Ihre Behörde mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, in medizinischen
Fragen - in die Sie und Ihre Behörde sich angeblich nicht einmischen
wollen - Partei zu ergreifen! Partei für die falsifizierte und zu
98% mortale Schulmedizin und gegen die verifizierte Neue Medizin
bei der 95% der Krebspatienten überleben können! Sie und Ihre Behörde
würden dem mündigen Patienten eine jederzeit verifizierbare Neue Medizin
vorsätzlich vorenthalten und sich an der weiteren
Erkenntnisunterdrückung aktiv mit beteiligen. Außerdem würden Sie die
Aufforderung des Bundesministerium für Gesundheit an die ‘Neue Medizin
Befürworter’, nämlich für eine wissenschaftliche Diskussion zu
sorgen, verunmöglichen, denn wo keine Information vorhanden ist, kann
keine Diskussion entstehen.
Vor zwei Jahren, als ich das erste Mal auf der
Handelskammer vorsprach betreffend meiner Absicht einen Buchhandel zu
betreiben, erklärte man mir, dazu bräuchte ich ein Jahr Praxisnachweis
im Buchhandel, den ich damals nicht hatte. Auf meinen Hinweis, ich sei
wegen der ‘Causa Olivia’ vorbestraft, entgegnete man mir, das habe
für den Erhalt des Gewerbescheins keine Bedeutung, da es sich hierbei um
keinen Wirtschaftsdelikt handle. Jetzt, nach zwei Jahren Praxis die ich
aufgrund geringfügiger Beschäftigung bei einem Verlag vorweisen kann,
eröffnet man mir, der Praxisnachweis sei automatisch durch meine
Ingenieurs-Ausbildung schon gegeben gewesen, aber meine Vorstrafe sei nun
der heikle Punkt, weshalb ich auch beim Amt der NÖ-Landesregierung um
Nachsicht ansuchen müsse. Man ließ auch durchblicken - meine Frau war
bei diesem letzten Termin an der Handelskammer mit anwesend und kann es
bestätigen - daß mein Ansuchen um Nachsicht sehr leicht ablehnend
bescheidet werden könnte. (Gestatten Sie bitte eine Zwischenbemerkung: Ab
diesen Augenblick wußten wir, ‘woher der Wind weht’!) In die selbe
Kerbe schlägt auch Ihr Hinweis, Frau Dusatko, nämlich, daß ja gegen
Ihren Beschluß, den Sie nach diesem Schreiben von mir zu treffen
gedenken, ich noch immer die Möglichkeit einer Berufung hätte.
Also, mich erinnert das an unseren Strafprozeß, wo
bereits der Präsident des Strafgerichts, Hr. Kalmus, vor der Verhandlung
wußte, wie der Richter der ersten Instanz, Hr. Jedlicka, die von uns
eingebrachten Beweisanträge würdigen wird, nämlich ablehnend, was auch
zutreffend war.
Wir wissen sehr wohl, verehrte Frau Dusatko, daß nicht
Sie persönlich hierbei Entscheidungen zu treffen haben, sondern die
entsprechenden Order logenabhängige sind und diese von Ihnen nur
weitergereicht werden. Glauben Sie mir aber; die Zeit ist nicht mehr fern,
in der an alle Beteiligten persönlich die Gretchenfrage herangetragen
wird:
"Warum habt Ihr damals geschwiegen und sogar
mitgespielt?"
Im Falle einer negativen Bescheidung ersuche ich um
Rechtsmittelbelehrung.
Hochachtungsvoll
Ing. Helmut Pilhar
PS:
Ein kluger Mann sagte einmal: Das einzige Recht der
Rechtlosen ist die Dokumentation des Unrechts! Aus dieser Überlegung
heraus erlaube ich mir die Veröffentlichung dieses kleinen Disputes
zwischen ‘Den Eltern von Olivia’ und dem österreichischen Staat. Sie
glauben gar nicht welch großes Interesse nun erst recht an allem, was mit
der NEUEN
MEDIZIN und Olivia Pilhar zu tun hat, in der Öffentlichkeit
vorherrscht.
PPS:
Die NEUE MEDIZIN ist auch durch einen ablehnenden
Bescheid Ihrerseits nicht mehr zu stoppen!
Anlagen:
Erklärung über Gewerbeausschließungsgründe gemäß
§ 13 GewO. 1994
Geburtsurkunde (im Original)
Meldezettel (im Original)
Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original)