Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand
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An
Staatsanwaltschaft
Maria Theresienring 5
A-2700 Wr. Neustadt
18. Januar 2000
Strafanzeige
gegen:
Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig
– 1090 Wien, Beethofengasse 1
Univ. Prof. Dr. Klaus Lechner – 1050 Wien, Spengergasse 8
Univ. Prof. Dr. Alois Stacher – 1140 Wien, Matznergasse 21
Univ. Prof. Dr. Viktor Pickl
– 1010 Wien, Dominikanerbastei 6
Univ. Prof. Dr. Helmut Gadner – 1080 Wien, Langegasse 63
wegen:
MISSBRAUCH DER ÄRZTLICHEN SORGFALTSPFLICHT
und
VORSÄTZLICHER INKAUFNAHME DES TOTSCHLAGS
und
BEIHILFE ZUM KINDESRAUB
und
BEIHILFE ZUM QUÄLEN EINER MINDERJÄHRIGEN AUS NIEDEREN
MOTIVEN
sowie
IRREFÜHRUNG VON BEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHKEIT
Der Tatbestand
Der von og. Herrn unterzeichnete Satz im sog. ‚Wissenschaftlich
begründeten Gutachten‘ vom Juli ’95, der lautet: "Es
kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie
möglicherweise auch das Ableben der Patientin beschleunigt".
Diesen Satz unterschrieben og. Herren als vom Gericht
beauftragte Sachverständige und in Kenntnis über die Tatsache, daß eine
jede Therapie einer Erkrankung, deren Ursache unbekannt ist, zwangsläufig
experimentellen Charakter hat. Sie also mit Olivia ein medizinisches
Experiment durchführen ließen, bei dem sie selbst einräumten, daß es
tödlich enden könnte. Sie taten es weiters in Kenntnis darüber, daß
die von den Eltern von Olivia gewünschte Therapie nach den Regeln der
Neuen Medizin entsprechend den Lehren von Dr. med. Ryke Geerd Hamer, bis
zu diesem Zeitpunkt in mehr als zwei Dutzend naturwissenschaftlichen
Überprüfungen von Univ. Professoren, Amtsärzten und praktischen
Ärzten immer als stimmig bestätigt worden war und daß keine einzige
Falsifikation – bis zum heutigen Zeitpunkt – existiert. Seit Sept. ’98
ist die NEUE
MEDIZIN amtlich durch die Universität Trnava mit ‚höchster
Wahrscheinlichkeit‘ für richtig erklärt worden.
Die o.g. Herrn Sachverständigen taten es mit Vorsatz!
Olivia‘s Tot trat auch ein! Diese, dieser
Strafanzeige eingefügten CT-Abbildungen,
belegen, daß Olivia reanimiert worden war. Anders sind die gebrochenen
Rippen nicht erklärlich. Die Reanimation – mit hoher Wahrscheinlichkeit
aufgrund der begonnenen Chemotherapie erforderlich – verursachte diese
gebrochenen Rippen, die wiederum das Kollabieren der Lunge durch Anstechen
nach sich zog und in Folge die über Wochen dauernde
intensiv-medizinischen Maßnahmen, wie künstliche Beatmung, künstlicher
Tiefschlaf, künstliche Ernährung usw. erforderte. Daß die Reanimation
glückte, kann nur einem äußerst günstigen Umstand zugesprochen werden.
Jedenfalls entspricht er nicht der Regel.
Gegenüber uns Eltern, den Behörden und der
Öffentlichkeit verschwieg man diesen schweren Zwischenfall und man
behauptete, Olivia befände sich in einem ‚Heilschlaf‘!
Daß aufgrund des Giftschocks
an die 10% der Patienten bei der ersten Verabreichung der Chemo – die im
Übrigen vom Giftgas
abstammt – versterben, ist Allgemeinwissen und braucht nicht näher
begründet werden. Entsprechende Veröffentlichung in Wochenzeitschriften
der Massenmedien können bei Bedarf vorgezeigt werden.
Gäbe es bei Krebs zur orthodoxen
Chemotherapie keine Alternative, wäre der Vorsatz og. Herren nicht
gegeben. Es existiert aber eine Alternative, nämlich die NEUE
MEDIZIN und
das seit 1981 in europaweit bekannter Weise (Fernsehsendungen, Bücher,
Zeitungsartikel, sowie durch die praktische Anwendung vieler Ärzte, die
ihre Patienten entsprechend den Lehren Dr. Hamers behandelt haben) und die
die Entstehung und Heilung mit 95%iger Chance von Krebs wissenschaftlich
reproduzierbar erklären und belegen kann. Als Beispiel sei die jüngste
Erhebung der österr. Staatsanwaltschaft angeführt, die 6500 Adressen aus
dem beschlagnahmten Computer des Zentrums für Neue
Medizin, Burgau,
verfolgte und immerhin an die 6000 ehem. Patienten lebend einvernehmen
konnte. Das entspricht etwa 92%, wobei es sich bei diesen Patienten zu
einem hohen Prozentsatz um zuvor schulmedizinisch aufgegebene Fälle
handelt. Im
Gegensatz dazu sei die veröffentlichte Statistik vom Deutschen
Krebszentrum Heidelberg (Univ. Prof. DDr. Abel) erwähnt, laut der nach 7
Jahre an die 98% der schulmedizinisch Therapierten verstorben sind.
Weiters können wir diese von der österr. Staatsanwaltschaft selbst
erhobene Überlebenschance bei Anwendung der Neuen Medizin durch eine kompetente
Arbeit von einem der größten Krebskliniken Frankreichs (siehe Dr.
Marc Fréchet) untermauern.
Daß die NEUE
MEDIZIN stimmig und im strengsten Sinne
naturwissenschaftlichen Kriterien entspricht, können wir durch Überprüfungen
von praktischen Ärzten, Amtsärzten, Univ. Professoren und Universitäten
belegen.
Daß die NEUE
MEDIZIN bisher im wissenschaftlichem
Sinne unwiderlegt ist, können wir durch entsprechende
Korrespondenz mit den österr. Ministerien für
Gesundheit,
Wissenschaft und Justiz sowie durch eine Korrespondenz mit der
österr.
Ärztekammer belegen.
Daß die schulmedizinische Therapie von Krebs, dessen
Ursache von der Schulmedizin selbst als unzureichend
bekannt zugegeben wird, experimentellen
Charakter besitzt, ist zwingend logisch, kann aber auch durch einen entsprechenden
BGH-Spruch (Deutschland) angezeigt werden.
Daß die NEUE
MEDIZIN die Ursachen von Krebs entdeckt
hat, ist wissenschaftlich bewiesen.
Es versteht sich von selbst, daß eine wünschenswerte
Heilung erst dann in Gang kommt, wenn die Ursache erkannt und angegangen
werden kann. Hierin liegt der Vorteil der Neuen Medizin und ihre
großartige Heilungsmöglichkeit begründet. Umgekehrt ist im Nicht-Wissen
(bzw. Nicht-Wissen-Wollen) um die Krankheitsursachen der jahrzehntelange
Mißerfolg der experimentellen Schulmedizin zu finden.
Was wir Eltern vorlegen können, muß auch von ‚Experten‘
der Schulmedizin vorgezeigt werden können, ebenso von
og. Herren. Hierin
begründet sich deren Mißbrauch ärztlicher Sorgfaltspflicht, ihr Vorsatz
der Inkaufnahme des Totschlags und auch der Tatbestand des Quälens einer
Minderjährigen aus niederen Motiven! Wir persönlich haben diese Herren
nachweislich über diese Umstände informiert. Sie ignorierten alle unsere
Argumente, all unser Flehen und Bitten, die zu mehr als 90%ige
Heilungschance der Neuen Medizin anzuwenden und wählten für Olivia die
an die 98%ig mortale Chemo- und Strahlentherapie.
Die mögliche Auslegung, das Handeln o.g. Herren sei
"wissenschaftliche anerkannt", die NEUE
MEDIZIN von Dr. Hamer hingegen
nicht, geht ins Leere, da weltweit
keine Einrichtung existiert, die das Prädikat "wissenschaftlich
anerkannt" vergeben würde, dieses Prädikat somit lediglich den Usus
bezeichnet. Es widerspricht auch jeder wissenschaftlichen Logik, auf
Unwissenheit fußende Experimente als der Weisheit letzten Schluß
unumstößlich festzementieren zu wollen. Und ein Usus – und möge er
von allen Onkologen weltweit angewandt werden – der eine 98%ige
Mortalität aufweist und für die Überlebenden Kastration
bedeutet, sollte bei jedem Patienten immer wieder neu überdacht, niemals
aber zur Pflicht erklärt werden! Außerdem und was das Wesentliche ist,
ist die Tatsache, daß mit der Verifikation der Neuen Medizin automatisch
die Schulmedizin falsifiziert ist. Die NEUE
MEDIZIN war aber bereits 1995
richtig und die Schulmedizin falsch. Auch das muß den
og. Herren klar
gewesen sein.
Die mögliche Auslegung, das Handeln o.g. Herren wäre
unter Berücksichtigung aller Fakten als ‚Kunstfehler‘ zu deuten, geht
aufgrund des nachweislichen Vorsatzes sowie deren fortgesetzt arroganten
Ignoranz und noch immer andauernden Bekämpfung der Neuen Medizin ins
Leere.
Seit nunmehr 1 ½ Jahren existiert die universitäre
Bestätigung der Neuen Medizin und die og. Herren tun so, als würde es
sie gar nicht geben. Ihr diesbezügliches Schweigen einerseits,
andererseits ihr scheinheiliges Beteuern, doch jeden ‚Strohhalm, der das
Rätsel Krebs entschlüsseln könnte‘ ergreifen zu wollen, erfüllt den
Tatbestand der Irreführung von Behörden und Öffentlichkeit.
Die Staatsanwaltschaft
Wr. Neustadt sei höflichst auf
die Tatsache hingewiesen, daß ihr nachweislich das Ergebnis der Erhebung
Dr. Hamer/Burgau bekannt ist. Sie sich bei einer Ablehnung einer
entsprechenden Klärung des zur Anzeige gebrachten Sachverhalts mit dem
Umstand solidarisch erklärt, der der Bevölkerung bzw. Patientenschaft
eine nahezu 98%ig mortale Krebstherapie mit Giftgas-Abkömmlingen
aufoktroyiert und eine annähernd 95%ige Heilungschance der Neuen Medizin
ohne jeder Nebenwirkung vorenthält. Weiterhin unschuldige Kinder nachts
mit Polizeigewalt aus ihren Betten gerissen werden können und verzweifelt
um das Wohl ihrer Kinder kämpfende Eltern schamlos entrechtet werden. Und
das, obwohl die schulmedizinische Krebstherapie – für jedermann
einsichtig und nachvollziehbar – wissenschaftlich widerlegt ist!
Um das von uns Behauptete abzurunden, sei folgender
bezeugte Dialog vom 9.9.99 zwischen Dr. Hamer und Prof. Dr. Koretz
(Onkologe/Slowakei) wiedergeben:
Prof. Dr. Koretz: "Ja, es stimmt. Wir wissen über die
Zusammenhänge des Krebs in der Schulmedizin quasi nichts. Und wir
therapieren, ohne etwas zu wissen. Dabei tun wir so, als ob wir etwas
wüßten. Und wenn Herr Pogardy (Univ.-Prof. für Psychiatrie) sagt, daß
eine solche Therapie, bei der fast alle Patienten unter Chemo und
Morphium
sterben, ein Verbrechen ist, dann hat er recht."
Dr. Hamer: "Herr Koretz, genau das ist der Tatbestand des
Verbrechens, wenn man nichts weiß und so tut als ob man was wüßte, also
vortäuscht etwas zu wissen, und die Patienten zu 98% umbringt und einen
jeden zuvor noch DM 500 000.- abknöpft, bevor man sie umbringt. Das ist
das Tatbestand des Verbrechens!"
Prof. Dr. Koretz: "Herr Hamer, das muß ich zugeben, das
stimmt."