Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
St. Galler Tagblatt
AG
Fürstenlandstr. 122
CH-9001
27. Januar 2000
Betreff: Ihr Artikel ‚Botschafter
"wundervoller Krankheit"‘, vom 26.1.2000
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Tag ist nicht mehr fern, an dem ein Gericht Ihren
obigen Artikel redlich im Sinne der Wahrhaftigkeit beurteilen wird. Dieses
Gericht wird einzig und allein nur Fakten bewerten. Dieser Brief an Sie
wird dann ebenfalls eine gewisse Rolle spielen, denn wir bieten Ihnen die
Gelegenheit zu einer
RICHTIGSTELLUNG
Wir, die von Ihnen im o.g. Artikel zitierten Eltern von
Olivia, begehren folgende Richtigstellung;
Falsch und irreführend ist der Satz: "Die
Schulmedizin ist sich für einmal einig: Die Lehre der ‚Neuen Medizin‘
wird durchwegs als absurd und gefährlich bezeichnet."
Richtig und für Ihre Leserschaft von äußerst
hohem Interesse ist, daß die NEUE
MEDIZIN bisher mehrere Dutzend Male von
praktischen Ärzten, Univ. Professoren, Amtsärzten und zuletzt von der
Universität Trnava (Sept. 1998) überprüft
und im naturwissenschaftlichen Sinne für richtig erklärt worden ist,
und daß die Anwendung
der Neuen Medizin dringend empfohlen wurde.
Es stimmt zwar, daß der Großteil der Schulmediziner
– verständlicherweise – die NEUE
MEDIZIN abtut und ein entsprechendes
und so notwendiges Krankenhaus verhindert. Diese Schulmediziner tun es
aber ohne haltbare Argumente, denn bisher gelang es ihnen nicht, diese NEUE
MEDIZIN wissenschaftlich zu widerlegen.
Falsch und irreführend ist der Satz: "Die
Eltern, überzeugte Anhänger von Hamer, weigerten sich, den Nierenkrebs
ihrer Tochter im Spital behandeln zu lassen und flüchteten vor den
Behörden, begleitet von einem TV-Journalisten, der den Zerfall des Kindes
dokumentierte."
Richtig ist, daß wir Eltern immer darauf
drängten unser Kind in ein Spital unter ärztlicher Aufsicht zu stellen,
z.B. unter die des Amtsarztes Dr. Stangl,
uns das aber von den Schulmedizinern verweigert wurde und nicht einmal die
Schützenhilfe der Abgeordneten Frau Dr. Petrovic
(Clubchefin Die Grünen) diese Medizyniker zum Einlenken brachte. Weiters
falsch ist, daß es einen Journalisten gegeben haben soll, der den 'Zerfall‘
unseres Kindes ‚dokumentierte‘. Sollten Sie hierbei den TV-Journalisten Pflughaupt meinen, sei hier erwähnt, daß er uns
eher verfolgte und mittlerweile wegen seiner unseriösen ‚Dokumentation
über Olivia‘ medienrechtlich verurteilt und vorbestraft ist.
Falsch und irreführend ist der Satz: "Im
letzten Moment konnten die Ärzte das Mädchen doch noch mit Chemotherapie
behandeln – erfolgreich. Olivia ist heute vollständig gesund."
Richtig und ebenfalls für die vielen Eltern
krebskranker Kinder von immensem Interesse ist, daß Olivia nach der
ersten Chemo-Infusion (= experimentell
verabreichte Giftgas-Abkömmlinge)
klinisch tot war, reanimiert werden
mußte, wobei man ihr die Rippen
brach, die wiederum die Lunge zum Kollabieren brachten und
intensivst-medizinische Maßnahmen erforderlich machten. Dieser klinische
Tod wurde verschwiegen, ebenso Olivia’s Leberkrebs,
Knochenkrebs, Nierensammelrohr-Karzinom
und Oedem im Gehirn und auch, daß
Olivia eine um zwei Klassen schwächere
Chemo erhielt, als laut Vorschrift vorgesehen war (Wilms-Tumor Stadium
IV, aber Chemo Stadium II). Die vollkommen überflüssige Entfernung der
– nach schulmedizinischen Aussagen – gut funktionierenden Niere, wäre
Olivia erspart geblieben, wie auch diese furchtbaren Qualen der Chemotherapie, hätten wir Eltern nach der Neuen Medizin vorgehen dürfen.
Olivia wäre nach menschlichem Ermessen heute wirklich völlig gesund und
hätte unter überhaupt keinen Neben- und Spätwirkungen zu leiden. Im
übrigen verzichtete die Schulmedizin bei Olivia – trotz
Schmerzen –
auf jede Form der Schmerztherapie, die ja mit Morphium
in den allermeisten Fällen tödlich endet. Unter vollständiger
Gesundheit versteht der Durchschnittsleser etwas anderes als radikale
Entfernung eines Organs, Neben- und Spätwirkungen von Verstrahlung und Vergiftung.
Ihre verzerrte Darstellung des wahren Sachverhalts
empfinden wir als Verhöhnung von Olivia und von uns Eltern. Sie ergreifen
Partei für eine falsifizierte
Irrlehre, die täglich Tausenden Menschen das Leben kostet.
Ihr Artikel verletzt grob fahrlässig die ‚journalistische
Sorgfaltspflicht‘.
Den Schaden, den Sie durch diese – unserer Meinung
nach: vorsätzliche – Irreführung der Öffentlichkeit an den im Artikel
erwähnten Personen und an der Allgemeinheit verursacht haben, obliegt der
Beurteilung erwähnter Instanz, die von uns angerufen wird, sollten Sie
unserem Begehren nicht Folge leisten.
Die Eltern von Olivia