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Jugendanwalt an Pilhar Pilhar an Jugendanwalt
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Korrespondenz 2000
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Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand
Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236
Email: helmut@pilhar.com
Homepage:
http://www.pilhar.com
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An
Kinder & Jugendanwaltschaft
Dr. Walther Launsky-Tieffenthal
Rennbahnstr. 29, Stiege B, 5 Stock
A-3109 St. Pölten
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27. Juli 2000 |
Betrifft: Das Magazin
der Kinder- und JungendAnwaltschaft Österreichs, Jahrgang 6 & 02/00,
Seite 7
Ihre Anspielung auf unseren Fall
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie schreiben:
"Die Eltern gefährden das Kindeswohl, wenn sie bei
einer Krebserkrankung ihres Kindes die erfolgversprechende Chemotherapie
zugunsten der Methode eines ‚Wunderheilers‘ ablehnen."
Mit Schaudern mußten wir Ihre dargelegte Rechtsmeinung im
Artikel "Wer Fürchtet sich vor dem ‚weissen Mann‘?" lesen! Wir
assoziierten damit in unangenehmer Weise berührt den Satz des Patientenanwalts
Dr. Pickl, den er
der Mutter von Olivia über den Tisch gebeugt ins Gesicht schrie: "Jetzt
sagen Sie endlich ja zu dieser Chemo!" und der sich als Mitverfasser des
‚wissenschaftlich begründeten Gutachtens‘ auszeichnet.
Zitat dieses ‚wissenschaftlich
begründeten Gutachtens‘:
"Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die
eingeleitete Chemotherapie möglicherweise das Ableben der Patientin
beschleunigt!"
Daß Olivia tatsächlich klinisch tot war und reanimiert
werden mußte, können wir anhand der uns vorliegenden
Abdomen-CTs aus dieser tragischen Zeit beweisen. Der Vertuschungsversuch
Mitwissender ist gescheitert.
Dem gegenüber möchten wir ein Zitat stellen, das aus der Verifikationsurkunde
der Universität Trnava vom 11. September 1998 betreffend die Richtigkeit
der NEUEN MEDIZIN von Dr. med. Ryke Geerd
Hamer stammt:
"Wir schätzen sehr hoch das menschliche, ethische und
geduldige Engagement Dr. Hamers und seinen neuen ganzheitlichen Zutritt zum
Patienten. Nach Berücksichtigung aller dieser Faktoren, haben wir den Eindruck
gewonnen, daß die Frage der möglichst baldigen Anwendung der "NEUEN
MEDIZIN" dringend weiterverfolgt werden sollte.
Trnava, 11.9.1998
prof. MUDr. J.
Pogady, DrSc, Prof. F. Psychiatrie, Vors.
der
Kommission
Unterschrift
prof. MUDr. V.
Krcmery,
DrSc, Dekan der Fakultät (Onkologe)
Unterschrift
doc. RNDr. J. Miklosko,
DrSc, Prorektor f. Forschung (Mathematiker)
Unterschrift"
Um den Kontrast etwas zu verdeutlichen, verweisen wir
überdies auf die Bestätigung
der Richtigkeit der Neuen Medizin vom Amtsarzt Dr. Willibald Stangl, Tulln,
welche versehen mit dem Amtssiegel der Bezirkshauptmannschaft Tulln, 27.1.1993,
uns Eltern von Anfang an vorlag! Wir könnten noch einige weitere
Bestätigungen von approbierten Medizinern in hoher Funktion anführen.
Wir berufen uns auf die bei Anwälten übliche kostenlose
Erstinformation und bitten die Jugendanwaltschaft um eine rechtsfreundliche
Erläuterung;
 | Womit kann eine demokratische Regierung veranlaßt werden, die
naturwissenschaftlich exakte, immer wieder bestätigte und noch nie widerlegte
NEUE MEDIZIN dem Volk zugänglich zu machen? |
 | Liegt der Jungendanwaltschaft eine Falsifikation der NEUEN
MEDIZIN vor? |
 | Was verleitet eine medizinisch nicht fachkundige Jugendanwaltschaft dazu,
parteiergreifend eine diskreditierende Betitelung wie "Wunderheiler"
ungeprüft von sich zu geben, zumal aus dem zitierten Text der Gemeinte
eindeutig zu erkennen ist? |
 | Steht die Jugendanwaltschaft bzw. deren Vertreter in einem ähnlichem
Naheverhältnis, wie der Präsident der Österreichischen
Kinderkrebshilfe,
Minister Bartenstein,
der Pharmaindustrie? Minister Bartenstein
gebrauchte eine sinngleiche Formulierung: " ... Olivia braucht
Chemotherapie ... kann wirklich heilen ...", " ... dieser Sektierer
..." (ZIB 2,
28. Juli 1995) |
 | Hat Ihrer Meinung nach, die dieses ‚wissenschaftlich begründete
Gutachten‘ verfassende Kommission das Kindeswohl gefährdet (siehe
notwendige Reanimation)? |
 | Hat die Jugendanwaltschaft die gleiche oder ähnliche Auffassung wie der BGH
München, der erklärt, daß jede Therapieform einer Erkrankung –
deren Ursache unbekannt ist – zwangsläufig experimentellen Charakter
besitzt, auf die der Begriff ‚wissenschaftlich anerkannt‘ nicht
angewendet werden kann? Immerhin gesteht die Onkologie ein, die Ursachen der
Krebsentstehung nicht zu wissen. |
 | Wer verleiht das
Prädikat
"wissenschaftlich anerkannt"? |
 | Wir sind zur Leistung der Sozialbeiträge gesetzlich verpflichtet.
Verletzt die Tatsache, daß die Krankenkasse eine Therapieform finanziert,
die wir strikt ablehnen und für uns selbst niemals wählen würden, nicht
das Recht auf Selbstbestimmung bzw. die geltenden Menschenrechte? (Etwas
überspitzt formuliert: Muß der Gehenkte seinen Henker entlohnen?) |
 | Warum müssen Eltern krebskranker Kinder eine Einwilligungserklärung zur
onkologischen Therapie unterschreiben und somit die Verantwortung mit
übernehmen, wenn ihnen ohnehin keine alternative Behandlung offen steht? |
 | Existiert für Minderjährige eine Therapiefreiheit? |
 | Darf ein die Menschenrechte mitunterzeichnender Staat, entgegen dem Willen
bislang sorgepflichtiger Eltern, Minderjährige zu einer nicht-ursächlichen
und experimentellen Therapie mit folgenden Eigenschaften verurteilen: |
Daß die Chemo
(Zytostatika) vom Giftgas
‚Lost‘ abstammt, ist Faktum. Die Wirkungsweise beider sind gleich (Stopp
bzw. Schädigung der Mitose, Zelltot)! Daß sie Fertilitässtörungen und
Chromosomenaberationen verursacht und angeblich zu Zweitkarzinomen führen kann,
kann man aus den Schutzmaßnahmen
(Erlaß
des Bundeskanzleramtes, Sektion Volksgesundheit, aushängepflichtig)
entnehmen. Daß die Mortalität
in der etablierten Krebstherapie zwischen 92 und 98 Prozent liegt, ist
Allgemeinwissen. Daß keinerlei Beweise für ‚wandernde‘ Krebszellen im
arteriellen Blut existieren, ebenfalls. Gerade aber wegen dieser angeblichen
Krebszellen wird die Chemo postoperativ angewandt, da man glaubt (es aber nicht
beweisen kann), diese würden ‚Metastasen‘ verursachen (Stichwort: Des
Kaisers neue Kleider).
Da dieses Thema, wie Sie selbst in Ihrer Zeitschrift
anklingen lassen, kinder- und jugendrelevant ist und somit viele Eltern sogar
weit über unsere Grenzen hinaus interessiert, werden wir dieses Schreiben und
Ihr erbetenes Antwortschreiben nach besten Kräften publizieren.
Die Eltern von Olivia
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