Betrifft: 1 P 3700/95 a –113
Gebührennoten der Sachverständigen
Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig
vom 9.8.1995 zu P 218 / 95 und
Dr. Rudolf Hawel vom 24.6.1995 zu P 218 / 95
Hohes Gericht!
Sehr geehrter Herr Dr. Spies!
Wir möchten uns zu den uns vorgelegten Gebührennoten der
Herrn Sachverständigen wie folgt äußern;
Beide Sachverständigen setzen in ihren Gutachten
stillschweigen voraus, daß die schulmedizinische Lehrmeinung betreffend
Krebserkrankung "wissenschaftlich richtig" ist. Das ist nicht
zutreffend!
Die Herrn Sachverständigen können bei keiner einzigen
Krebserkrankung eine am nächstbesten Patientenfall reproduzierbare Ursache
benennen, weshalb sie auch nur experimentelle Therapieempfehlungen abgeben
können. Das hat mit Wissenschaftlichkeit nichts zu tun!
Wir bestreiten hiermit den wissenschaftlichen Wert dieser
Gutachten im vollen Umfang! Das Pflegschaftsgericht
war dadurch falsch beraten. Diese Gutachten waren u.a. Ausgangspunkt
verhängnisvoller Ereignisse, die unserer Tochter Olivia fast das Leben gekostet
haben (vertuschte Reanimation nach der 1. Chemo), zumindest ihre Gesundheit schwer schädigten und die mit Sicherheit die
Gerichte noch beschäftigen werden.
Als Beweis führen wir die Bestätigung
der erfolgten Verifikation der
NEUEN MEDIZIN an der Universität Trnava
(Bratislava) vom 11.9.1998 an (Beilage 1). Hier wurde zum wiederholten Male
(siehe Beilagen 3,4,5 und weitere, falls gewünscht) und nun von höchster
Wissenschaftsinstanz erklärt, daß die NEUE
MEDIZIN von Dr. med. Ryke Geerd
Hamer am nächstbesten Patientenfall naturwissenschaftlich exakt reproduziert
werden kann. Die NEUE MEDIZIN
kann die Krebsursachen benennen, Empfehlungen
zur Ursachenausräumung abgeben und den weiteren Krankheitsverlauf
prospektiv exakt voraussagen. Das ist Wissenschaft im wahren Sinne!
Da es in der Naturwissenschaft keine zwei divergierende
Wahrheiten über eine Sache geben kann und seitens der Schulmedizin bekanntlich
auch nicht explizit der Anspruch auf exakt naturwissenschaftlicher
Reproduzierbarkeit ihrer Hypothesen die Krebserkrankung betreffend erhoben wird,
ersuchen wir das Pflegschaftsgericht,
diese Verifikationsurkunde
einer Universität Kraft ihrer staatlichen Autorität zu würdigen, und die
an uns gerichtete Aufforderung zur Begleichung dieser - nunmehr erwiesenermaßen
wissenschaftlich falschen - Gutachten der Herrn Sachverständigen
zurückzuziehen.
Abgesehen davon widerspricht es unserem Rechtsempfinden für
etwas bezahlen zu müssen,
- das, wie in diesem Falle, wissenschaftlich unhaltbar ist,
- das wir nicht in Auftrag gegeben haben,
- wofür wir jemals weder unser Einverständnis noch unsere Unterschrift
geleistet haben,
- wobei zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachten
von Herrn Sachverständigen Dr. Ludwig
wir auch gar nicht obsorgeberechtigt waren,
- das die Voraussetzung schuf (der pflegschaftsrichterliche Beschluß zur
Zwangstherapie fußt auf diesem wissenschaftlich falschen Gutachten)
zu einer vorsätzlichen Inkaufnahme des Totschlags, belegt durch den darin
enthaltenen Satz: "Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß
die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise das Ableben der Patientin
beschleunigt" und somit direkt verantwortlich ist für den
tatsächlich eingetretenen klinischen Tot unseres Kindes Olivia, verursacht
durch die erste Chemoinfusion.
Es war für uns Eltern furchtbar dieser schulmedizinischen
Vergewaltigung mit Giftgas-Abkömmlingen
unseres Kindes ohnmächtig bewohnen zu müssen. Jetzt sollen wir die Täter auch
noch finanziell entschädigen?
Mit vorzüglichster Hochachtung
Erika Pilhar
Ing. Helmut Pilhar
(Die Eltern von Olivia)
Beilagen:
- Bestätigung der
Universität Trnava vom 11.9.1998 über die erfolgte Verifikation der Neuen
Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer
- Erklärung von Dr. Hamer
zu (1)
- Bestätigung von Univ.
Prof. DDr. Jörg Birkmayer (Wien) vom 9.12.1988
- Schreiben von Prof. Dr.
Stemmann an Dekan Prof. Dr. Pfitzer (D), 24.6.1992
- Bestätigung von Amtsarzt
Dr. Willibald Stangl (Tulln) vom 27.1.1993 mit Amtssiegel der BH Tulln !!!
- ... weitere
Bestätigungen sind nachreichbar