Betrifft: Vorläufige Nichtanmeldung der
Familienangehörigen bis zur Klärung, ob die NEUE MEDIZIN
nach Dr. Hamer den
Grundsätzen der ärztlichen Wissenschaft nach österr. Qualitätsstandard
entspricht
Sehr geehrte Damen und Herren
Vorläufig werde ich meine Familienangehörigen, also meine
Gattin und meine vier minderjährigen Kinder, nicht bei der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft anmelden, und
begründe das wie folgt:
Persönlicher Gewissensnotstand
Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, meine
Kinder einer experimentellen
Krebstherapie mit 98%iger Mortalität nach 7 Jahren (lt. DDr. Abel, Heidelberg) mit Giftgas-Abkömmlingen
(Chemo) etc. aussetzen zu müssen und hierfür noch über meine
Krankenversicherung finanziell aufzukommen.
Ich muß davon ausgehen, daß die Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft wie zuvor die Sozialversicherungsanstalt
für Arbeitnehmer, bei der ich und meine Familienangehörigen bisher
versichert waren, ohne mein Einverständnis einzuholen und entgegen meinem
ausdrücklichen Willen, diese vom Österreichischen Staat angeordnete
Zwangstherapie und die laufenden Kontrolluntersuchungen meiner Tochter Olivia,
ebenfalls stillschweigend bezahlen wird. Festhalten möchte ich, daß ich
hierfür an das AKH niemals einen Krankenschein überreicht oder meine
Einwilligung geleistet habe und ich das auch künftighin nicht tun werde.
Auch bin ich der Überzeugung, daß es nicht mit den
Menschenrechten konform geht, einerseits zu einer experimentellen
Krebstherapie verurteilt zu werden, andererseits hierfür auch noch
finanziell aufkommen zu müssen.
Es ist mir klar, daß im Falle einer notwendigen
medizinischen Versorgung meiner Familienangehörigen ich privat aufkommen muß
und es auch werde, mit Ausnahme dieser Zwangstherapie und den laufenden
Kontrolluntersuchungen von Olivia.
Den gesetzlichen Anspruch meiner Familienangehörigen auf
Ersatz medizinischer Leistungen sehe ich im Moment entgegen der Intention des
Gesetzgebers gerichtet, nämlich nicht als Schutz, sondern vielmehr als
Bedrohung durch eine unwissenschaftliche und bereits widerlegte
schulmedizinische Krebstherapie.
Klärung, ob die NEUE
MEDIZIN nach Dr. Hamer den Grundsätzen
der ärztlichen Wissenschaft nach österr. Qualitätsstandard entspricht
Eines der Grundübel dieser Angelegenheit liegt in der
jahrzehntelangen konsequenten Weigerung des
Obersten
Sanitätsrats zu prüfen, ob die NEUE
MEDIZIN
nach Dr. Hamer den
Grundsätzen der ärztlichen Wissenschaft nach österr. Qualitätsstandard
entspricht.
In der Anlage finden Sie Dokumente, die eindeutig belegen,
daß diese NEUE
MEDIZIN
im naturwissenschaftlichen Sinn durch bisher zwei
Universitäten am nächstbesten Patientenfall verifiziert wurde. Und wenn etwas
naturwissenschaftlich erwiesenermaßen richtig ist, muß es logischerweise jedem
Qualitätsstandard entsprechen. Allenfalls haben sich solche festgelegten
Standards immer noch nach letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu richten
und nicht umgekehrt!
Solcherart Reproduzierbarkeit am nächstbesten Patientenfall
hat die Schulmedizin bisher noch bei keiner einzigen Krankheit vorzeigen
können. Zwangsläufig muß sie experimentell therapieren, womit die bekannten
Mißerfolge in Sachen Krebs, Herzkreislauf-Erkrankungen, chronische Erkrankungen
usw. systemimmanent bleiben müssen.
An dieser Stelle scheint mir auch eine Kritik an den
österr.
Sozialversicherungsträgern angebracht zu sein, die trotz besserer Einsicht
ebenfalls konsequent sich weigern von sich aus zu prüfen, ob nicht die
Anwendung dieser wissenschaftlich erwiesenen richtigen NEUEN
MEDIZIN effizienter
als die bisherige experimentelle und nun auch wissenschaftlich widerlegte
schulmedizinische Vorgehensweise wäre, in therapeutischer als auch finanzieller
Hinsicht.
Abschließend erkläre ich meinen ausdrücklichen Wunsch,
meine Familienangehörigen sofort im Sinne der wahren Intention des Gesetzgebers
mitzuversichern, sollte mir die Wahlmöglichkeit zwischen wissenschaftlicher
richtiger NEUER MEDIZIN und wissenschaftlich falscher
Schulmedizin gegeben
werden.
Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung
Ing. Helmut Pilhar
Beilagen:
- Bestätigung der
Universität Trnava vom 11.9.1998 über die erfolgte Verifikation der Neuen
Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer
-
Erklärung von Dr.
Hamer zu (1)
- Bestätigung von Univ.
Prof. DDr. Jörg Birkmayer (Wien) vom 9.12.1988
- Schreiben von Prof.
Dr. Stemmann an Dekan Prof. Dr. Pfitzer (D), 24.6.1992
- Bestätigung von
Amtsarzt Dr. Willibald Stangl (Tulln) vom 27.1.1993 mit Amtssiegel der BH
Tulln !!!
- ... weitere
Bestätigungen sind nachreichbar.