SozVers (A) an Pilhar
Home Nach oben Pilhar an Ludwig Strafanzeige Richtigstellung Pilhar an Miklosko StA Wien an Pilhar Pilhar an ORF Pilhar an Pühringer FunkUhr an Pilhar Pilhar an Standard Pilhar an Jugendanwalt Pilhar an BG Pilhar an SozVers Brunmair an Winkler SozVers (A) an Pilhar AKH an Pilhar Medizinerforum

 

OLIVIA.GIF (2016 Byte)

Korrespondenz 2001

SOZIALVERSICHERUNG DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT

LANDESSTELLE NIEDERÖSTERREICH

2501 Baden, Kaiser-Franz-Ring 27, Telefon 02252 895210

Krankenversicherung.Niederoesterreich@sva.sozvers.at

 

 

Herrn Ing.

Helmut Pilhar

Nettingerstr. 221

2724 Hohe Wand

11.10.2000

Ihr Schreiben vom 28.09.2000

Beitragsfreie Anspruchsberechtigung

Sehr geehrter Herr Ingenieur!

Bezugnehmend auf Ihre o.a. Schreiben teilen wir mit dass gemäß § 83 Abs. 1 GSVG bei Zutreffen der Voraussetzungen u.a. die Ehegattin eines Versicherten sowie die Kinder beitragsfrei anspruchsberechtigt sind. Für die Erbringung von Leistungen ist es notwendig, dass uns die entsprechend notwendigen Daten bekanntgegeben werden.

Ob Sie für Ihre Familie Leistungen in Anspruch nehmen bleibt Ihnen überlassen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Für die Landesstelle:

Der Direktor:

Im Auftrage:

Die SVA im Internet: www.sva.or.at

 

siehe auch:

Pilhar an SozVers(A), 23.01.2001 - Ist eine Einschränkung auf Notfallsmedizin möglich?

 

Zurück Weiter