BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT
WIENER NEUSTADT
2700 Wiener
Neustadt, Ungargasse 33
An das
Bezirksgericht
2700 Wiener
Neustadt
15M-100-95/478
Beilagen
P-Akt
17. Dezember
2001
Betrifft: Mj. Olivia Pilhar, geb. 31.12.1988:
Der dg. P.Akt wird nach Einsichtnahme mit der
Mitteilung zurückgesandt, dass ich die Bezirkshauptmannschaft Wiener
Neustadt, Jugendabteilung, zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen den Antrag
der KE Erika und Ing. Helmut Pilhar vom 9.12.2001, ON. 129 des P-Aktes,
ausspricht, da die ärztlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen
sind.
Ergeht durchschriftlich zur Kenntnis an:
Frau und Herrn Erika und Ing. Helmut Pilhar,
Maiersdorf 221, 2724 Hohe Wand.
Über Ihren Wunsch wird Ihnen schriftlich
bekanntgegeben, dass die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt,
Jugendabteilung, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft,
Landesstelle Niederösterreich, mit Schreiben vom 26.11.2001 ersucht hat,
die mj. Olivia Pilhar in die beitragsfreie Anspruchsberechtigung nach
ihrem Vater aufzunehmen.
Die Kostenbeiträge für Versicherte werden bis auf
weiteres von der gefertigten Bezirksverwaltungsbehörde getragen werden.
Für den
Bezirkshauptmann
(Gruber)