Bezirksgericht Wiener Neustadt
2700 Wiener Neustadt, Maria
Theresien Ring 3b
1 P 3700/95 a – 133
Beschluss
Pflegschaftssache
Mj.
Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988
In der Pflegschaftssache mj. Olivia PILHAR, 31.12.1988 wird den
Kindeseltern Erika und Ing. Helmut PILHAR die Gesamtobsorge über die mj.
Olivia im Sinne des § 144 ABGB übertragen.
Begründung:
Gemäß Beschluss vom 11.01.1999 waren die Kindeseltern bisher schon
mit der gesamten Obsorge betraut, mit Ausnahme aller die medizinische
Behandlung, Nachbehandlung und Nachkontrolle der Wilmstumor-Erkrankung der
Minderjährigen betreffenden Belange, welche bisher weiterhin von der
Jugendabteilung der BH WR. NEUSTADT wahrzunehmen gewesen sind.
Mittlerweile hat sich ergeben, dass der Wilmstumor als
ausgeheilt zu
betrachten ist und dass derzeit keine medizinischen Anhaltspunkte für ein
Wiederaufleben dieser Erkrankung zu beobachten sind. Eine weitere
Behandlung und Nachbehandlung, welche vom Jugendamt wahrzunehmen wäre,
ist daher derzeit nicht erforderlich; die aus Vorsichtsgründen
angezeigten medizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden beide Eltern in
Hinkunft in Eigenverantwortung vornehmen. Damit konnten sie zur Gänze mit
der Obsorge über Olivia
betraut werden.
Bezirksgericht Wiener Neustadt
27000 Wiener Neustadt, Maria
Theresien Ring 3b
Abt. 9, am 28.02.2002