An
Freunde der Germanischen Neuen
Medizin®
14. November 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ab heute kann kein Onkologe (Krebs-Spezialist) mehr sagen, er habe
von der Germanischen Neuen
Medizin® (GNM®)
oder Dr. med. Ryke Geerd Hamer
nichts gewusst, denn alle im deutsch-sprachigem Gebiet ansässige
Onkologen sind mit der 24seitigen Broschüre (Minis)
per Einschreibebrief informiert worden. Schulmediziner anderer Sparten
werden es zur Zeit am laufenden Band.
Mit der erfolgten
Verifikation der GNM®
durch die Universität
Trnava (Slowakei) vom 11.09.1998 gilt die
GNM® somit als „Stand der
Wissenschaft“. Das versteht jeder, der einen Hochschulabschluß
absolviert hat.
Jeder Arzt (Onkologe) ist verpflichtet, nach dem „Stand der
Wissenschaft“ vorzugehen. Tut er das nicht, handelt er grob fahrlässig
und ist somit strafrechtlich belangbar.
Krebspatienten, die per Unterschrift ihre Einwilligung zur
schulmedizinischen Pseudotherapie (Radikaloperation, Bestrahlung,
Chemo-Giftgas-Pseudotherapie) leisten, haben (vermutlich) rechtlich
keinen Anspruch auf Wiedergutmachung. Das gilt auch (wahrscheinlich) für
Eltern, die hierfür als Vormund ihrer Kinder unterschriftlich die
Verantwortung für diese schulmedizinische Pseudotherapie leisten. Denn
diese Unterschrift wird ja „freiwillig“ geleistet und mit der
Unterschrift übernimmt derjenige hierfür die Verantwortung. Der Onkologe
(Krebs-Spezialist) ist mit der geleisteten Unterschrift des Patienten
(Vormunds) sozusagen „aus dem Schneider“. KEIN ONKOLOGE ÜBERNIMMT
HIERFÜR DIE VERANTWORT, JEDER LÄSST SIE UNTER-SCHREIBEN!
Sollten Sie selbst oder Ihr Kind betroffen sein, dann fordern Sie von
Ihrem Schulmediziner nach der
GNM® behandelt zu werden!
Es liegt ab heute an uns selbst, unser Recht einzufordern! Dazu rufen
wir Sie auf!
Mehr können wir für Sie (im Moment) nicht tun! Wir würden ja gerne
helfen, dürfen aber nicht!
PS
Sollte Ihr Schulmediziner zu „toben“ anfangen, denken Sie an
„Rumpelstilzchen“.
Mit freundlichen Grüßen