An
Freunde der Germanischen Neuen Medizin
10. August 2006
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Aufgrund
der Wichtigkeit der Ereignisse, erlauben wir uns diesen Infobrief zu
verschicken.
Wie Sie
wissen, gilt das als wissenschaftlich anerkannt was an der Universität
gelehrt wird. Lehren darf jener, der sich hierfür habilitiert hat. 1981
reichte Dr. Hamer an der
Universität Tübingen
seine
Habilitationsarbeit ein. Seit damals, seit 25 Jahren weigert sich
die Universität
Tübingen, dieses
Habilitationsverfahren abzuschließen. Hätte diese Universität nicht
bis heute versagt, könnte bereits seit 25 Jahren an jeder Klinik der
Welt die Germanische Neue
Medizin® praktiziert werden – mit einer 95%igen
Überlebenswahrscheinlichkeit allein bei Krebs und das ohne
Nebenwirkungen und fast ohne finanziellen Kosten.
Mit
Urteil
vom 17.12.1986 (VG
Sigmaringen, 3 K 1180/86) wird die beklagte
Universität Tübingen
verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung der
Habilitation erneut
unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Zu
diesem Zeitpunkt hatte Dr. Hamer
die Approbation und
war nicht vorbestraft.
Unstrittigkeit bestand darin, dass am nächstbesten Patientenfall
überprüft werden sollte.
Bis heute
weigerte sich die Universität diesem Urteil folge zu leiste bzw.
bezahlte sie lieber die jährliche Geldbuße – von einem Sack der
Staatskassa in den anderen Sack der Staatskassa, den täglich 1500
Krebstoten zum Hohn.
Nun hat Dr.
Hamer beim
VG Sigmaringen
die Vollstreckung dieses
Urteils vom 17.12.1986 beantragt und der Richter hat der
Universität Tübingen
bis heute, dem 10.08.2006, Zeit gegeben, sich diesbezüglich zu äußern.
Ergebnis: Die
Universität Tübingen
konnte nichts vortragen, was einer Zwangsvollstreckung im Wege stünde!
Die
Universität Tübingen
wurde von Dr. Hamer - wie
im Schach - matt gesetzt! Bravo!
Denkbar
ist, dass der Richter den Rektor verhaften lässt, ihn quasi in Beugehaft
nehmen wird, oder – was für uns Patienten und potentielle Patienten mehr
Sinn machen würde – die Universität verpflichtet, binnen 14 Tagen die
Germanische Neue Medizin®
am nächstbesten Fall zu prüfen. Eine weitere sinnvolle Möglichkeit
bestünde darin, diese Überprüfung im Rahmen des von Dr.
Hamer einberufen „Thing“
Anfang September 2006 in Spanien und unter Beisein des Richters
durchzuführen.
Wir sind
gespannt wie ein Flitzebogen, ob nun tatsächlich geklärt werden darf was
richtig und was falsch ist. Jedenfalls wird das Urteil auf damaliger
Basis vollstreckt. Morgen bereits kann es so weit sein.
Mit freundlichen Grüßen