An
Freunde der Germanischen Neuen Medizin®
25. August 2006
Dänische
Universität überführt Universität Tübingen des Betruges
Liebe Freunde!
Oft wird nun die
Frage gestellt, was da nun vom
VG Sigmaringen
bis 31.08.2006 entschieden wird? Dr.
Hamer hat mir das in etwa
folgendermaßen erklärt:
Die
Universität Tübingen
wird nun zum 3. Mal vollstreckt, die
Habilitationsleistung
von Dr. Hamer (am neuesten
Stand) zu prüfen und zwar nach der Rechtsauffassung des Gerichts bzw.
nach dem
Urteil
vom 17.12.1986.
Damals hatte Dr.
Hamer noch die
Approbation und war
auch nicht vorbestraft. Die Argumentation der
Universität Tübingen,
Dr. Hamer könne sich nun
nicht mehr habilitieren, da er vorbestraft sei, geht somit voll ins
Leere.
In dem vorliegenden
Vollstreckungsverfahren geht es also noch nicht um die
Habilitation
selbst, sondern zunächst erst mal darum, ob denn die
Germanische Neue Medizin®
(GNM)
naturwissenschaftlich geprüft werden muß – wie das Gericht bestätigt
hat. Die Universität möchte schon immer die Unrichtigkeit der
GNM voraussetzen, um dann
zu argumentieren, man könne gar keine
Habilitation
machen. Das ist der Denkfehler, von dem die
Universität Tübingen
das Gericht stets überzeugen möchte.
Zur Erinnerung:
In einem rechtskräftigen Urteil vom 26.2.1988 heißt es:
„Zwischen den Beteiligten (Gericht,
Universität Tübingen
und Dr. Hamer)
ist nicht streitig, daß eine naturwissenschaftliche Aussage
reproduzierbar sein muß, um im wissenschaftlichen Sinne richtig zu
sein. Es ist nicht ersichtlich, daß die Antragsgegnerin (Uni
Tübingen) im anstehenden
Habilitationsverfahren diesen allgemeingültigen
Bewertungsmaßstab nicht beachten wird.“
Weiter in einem Urteil vom 5.4.89 in dem
es mit Blick auf die
Universität Tübingen heißt:
„Nach Ansicht des Klägers kann seine
Theorie nur dann ordnungsgemäß nach wissenschaftlichen Grundsätzen
überprüft - und dies bedeutet, darin sind sich die Beteiligten (Gericht,
Universität Tübingen und
Dr. Hamer)
einig, auf ihre Reproduzierbarkeit hin überprüft - werden, wenn sie an
(beliebigen) Patienten verifiziert wird.“
Und genau diese Prüfung wurde bisher
seitens der
Universität Tübingen verweigert. Am 10. Juni 1994 unterzeichnete der
Dekan der medizinischen Fakultät dann gar ein Protokoll, das
möglicherweise in die Medizingeschichte eingehen wird:
„Der Dekan erklärt, daß es nicht in
der Habilitationsordnung vorgesehen sei, noch Aufgabe der Fakultät sei,
die in der
Habilitationsschrift angegebenen Sachverhalte experimentell zu
verifizieren oder falsifizieren.“
Jeder Mensch setzt doch diese Überprüfung, stimmt das Vorgetragene
oder stimmt es nicht, als selbstverständlich voraus! Das Gericht selbst
hat festgestellt, dass es gar keine andere Möglichkeit gibt! Wie sonst
werden in Deutschland dann eigentlich Habilitationen und Professuren
vergeben?!
Die Universität
Tübingen verweigert bisher ungeprüft die
Habilitation und
suggeriert dadurch, die GNM
sei falsch.
Und nun wird der ganze Wissenschaftsbetrug dieser
Universität Tübingen
offensichtig!
Nach der Verifikation an der (1.)
Universität Düsseldorf
und (2.) Universität
Trnava hat nun auch die (3.) dänische Universität – mindestens die
Richtigkeit der beiden ersten Biologischen
Naturgesetze – nachgeprüft und bestätigt, wenngleich sie sich
verständlicherweise noch nicht in der Lage fühlten, die letzten 3
Biologischen
Naturgesetze der
Germanische Neuen Medizin® nachzuprüfen (wahrscheinlich deshalb,
weil Dr. Hamer persönlich
nicht für Rückfragen greifbar war).
Aber bei der ursprünglichen Habilitationsarbeit 1981 ging es ja nur
erst einmal um die beiden ersten Biologischen
Naturgesetze; d.h. die Ablehnung der Habilitationsarbeit 1982 war
nicht nur durch Formfehler (unzuständiges Prüfungsgremium), sondern auch
sachlich falsch, denn die GNM
ist inzwischen offenkundig richtig!
Wenn sich herausstellt, dass die
GNM ja von Anfang an
richtig war, dann hätte man Dr.
Hamer ja sofort habilitieren müssen, ihm sofort eine Professur
geben müssen. Natürlich hätte man ihm dann auch nicht wegen
Nicht-Abschwörens der GNM
die Approbation
entziehen dürfen, ihn nicht wegen Unterhaltens mit Ärzten über die
GNM zwei Mal einsperren
dürfen.
Dann wäre die GNM
seit damals „state of art“, an jeder Klinik könnte
GNM praktiziert werden
und die bisher täglich 1500 Opfer der widerlegten Schulmedizin hätten
gar nicht sein müssen. Einen Fall Olivia
hätte es auch nicht gegeben ...
Nun sind wir alle gespannt, wie das Gericht den menschenverachtenden
Betrügereien der
Uni Tübingen
entgegentreten wird. Spätestens am 31.08.2006 soll es soweit sein!
Mit freundlichen
Grüßen
Anlage:
The Scientific World
Journal, 28.01.2005 – Rationality and irrationality in Ryke Geerd Hamer’s system for holistic treatment of metastatic cancer