An
VG Sigmaringen
Karlstraße 13
72488
Sigmaringen
Per
Email:
poststelle@vgsigmaringen.justiz.bwl.de
29. August 2006
Betrifft: 4 K 1802/01 – Dr.
Hamer ./.
Universität
Tübingen
Hohes Gericht!
Je länger wir über den
wissenschaftlichen
Artikel in „The Scientific World Journal“ vom
28.01.2005 nachdenken, um so weniger können wir den vor uns daliegenden
Sachverhalt begreifen;
Dieser
Artikel ist nicht für die breite
Öffentlichkeit, sondern für Mediziner bestimmt gewesen und durch Zufall
uns Eltern bekannt geworden. Verfaßt wurde er, als Dr.
Hamer im
schrecklichsten Gefängnis in Frankreich saß und man annehmen musste,
dass für ihn die Angelegenheit gelaufen sei. Fast liest sich der
Artikel
wie ein Nachruf.
Einer der drei Forscher ist ein
jüdischer Professor für Kinderheilkunde an der
Ben Gurion Universität,
Beer-Sheva, Israel. In jeder Zeitung können wir nachlesen, Dr.
Hamer sei
Antisemit, da er behauptet, Juden würden seine Medizin (Germanische
Neue Medizin®, GNM) praktizieren. Wieso ist Dr.
Hamer Antisemit, wenn er
doch die Wahrheit spricht? Wieso gilt es aus Dr.
Hamers Munde als
Volksverhetzung?
Wir
nichtjüdischen Eltern dürfen für unser Kind nicht jene Therapie wählen,
welche wir für uns selbst wählen würden – die
GNM, sondern werden
gezwungen einer Therapie zuzustimmen, welche die Onkologen großteils für
sich selbst im Fall des Falles ablehnen – die
Chemo, die bekanntlich vom
Giftgas Lost abstammt.
Alle drei
Forscher sind sich darüber einig, dass die ersten beiden von Dr.
Hamer
entdeckten
Naturgesetze als „allgemein anerkannt“ gelten können in der
sog. Komplementärmedizin. Woher nehmen diese Forscher eigentlich diese
Selbstverständlichkeit, während die
Universität
Tübingen (ungeprüft)
davon ausgehen darf, dass Dr. Hamers Entdeckungen selbstverständlich
falsch sind. Kann es sein, dass mit Dr.
Hamers
GNM anderenorts – z.B. in
Israel -schon länger praktiziert wird, seine Entdeckung also gar nicht
mehr überprüft werden muß?!
Immerhin
beschreibt das 1. Naturgesetz die Krebsursache und das 2. Naturgesetz
die Heilung von Krebs und sind somit zentrale Fragen der an Krebs
Erkrankten. Und gerade um diese beiden ersten
Naturgesetze geht es doch
bei der Überprüfung der GNM im Rahmen der
Habilitationsarbeit an der
Universität
Tübingen, 1981.
(Die letzten drei
Naturgesetze ergeben sich fast zwangsläufig aus den ersten beiden, sind
aber für den an Krebs Betroffen und medizinischen Laien nicht unbedingte
Pflicht zu begreifen.)
An der
Universität Ben Gurion in Israel darf Prof. Dr. Joav
Merrick also das
lehren, was die Universität
Tübingen seit 25 Jahren zu prüfen
verweigert?! Und Dr. Hamer, der Entdecker, schmort für seine Überzeugung
immer wieder in Gefängnissen, weil er nicht „abschwört“ bzw. sich „nicht
bekehrt“.
Wie soll das den
Millionen an Krebs Erkrankten und deren Angehörigen erklärt werden?
Hohes Gericht!
Wir flehen Sie
an, lassen Sie Recht walten! Verpflichten Sie die
Universität
Tübingen
zur Überprüfung der GNM! Es geht um unsere Kinder und damit um unser
aller Zukunft. Unsere Kinder haben das gleiche Recht gesund zu werden
wie die Kinder an der
Universitäts-Kinderklinik Ben Gurion, Beer-Sheva,
Israel.
Mit freundlichen Grüßen