An
Freunde der
Germanischen Neuen Medizin
von
Dr. med. Ryke Geerd
Hamer
17. Juli 2008
Betrifft: Olivia
klagt Uni Tübingen
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Liebe Freunde!
In diesen Tagen haben die
Medien unsere Tochter
Olivia „wieder entdeckt“! Man möchte
unser Kind als „mit
der Chemo geheilt“ der breiten Öffentlichkeit verkaufen. Man stellt
unserer 19jährigen Tochter eine Kariere als Mannequin in Aussicht. Ein
Leben im Rampenlicht – „geheilt
mit Chemo“! Nahezu stündlich läutet das Telefon und
Journalisten verlangen
nach unserem Kind.
Als „Person des öffentlichen Interesses“ hat
Olivia nur eingeschränkte
Persönlichkeitsrechte. Die während eines Modelwettbewerbs in der Türkei
von ihr gemachten Fotos hat man
gegen ihren Willen missbräuchlich verwendet. Ihr schriftlich
erklärter Wunsch, diese Fotos von ihr nicht zu verwenden, wurde einfach
missachtet. Von den Geldern an den Bildrechten, die mittlerweile
zwischen den Medienhäusern
fließen, sieht sie keinen Cent. Auf die geistigen Ergüsse der Journaille
kann sie keinen Einfluß nehmen. Und in diesem Tenor soll es nach dem
Willen der Presse auch
weitergehen …
Für Olivia
bricht nun eine schwere Zeit an.
Wir Eltern haben
in diesen vergangenen Jahren versucht, unsere Kinder vor der brutalen
Wirklichkeit so gut es ging zu schützen. Wir haben versucht, ihnen
Freiraum für eine gesunde Entwicklung zu schaffen.
Olivia hat, wie ihr älterer Bruder,
das Abitur mit Vorzug geschafft! Nun aber sind sie volljährig und müssen
ihren eigenen Weg finden. Und wir Eltern
sind überzeugt, unsere Kinder werden ihren Weg finden!
Olivia brennt
geradezu darauf, eine Frage zu stellen:
„Stimmt die
Germanische, oder stimmt
sie nicht?“
Und diese Frage hat die
Universität Tübingen
zu klären! Diese Universität steht in der Pflicht der Öffentlichkeit
gegenüber, von der sie Steuergelder nimmt und natürlich auch gegenüber
der Wissenschaft selbst.
Wir alle, Sie, verehrter Leser,
Olivia, Dr.
Hamer, wir
Eltern und alle Menschen haben ein
Recht auf die Klärung dieser immanenten Frage!
Es geht nicht an, dass die Bevölkerung
verpflichtend ein Gesundheitssystem finanzieren muß, dass der
Patient verpflichtend die Verantwortung deren „Therapie“
übernehmen muß und dieses Unsystem jeden Wissenschaftsfortschritt durch
Verweigerung boykottieren darf! Wir haben ein Recht auf die beste
Medizin, denn wir müssen sie bezahlen und dafür unterschreiben und von
ihr hängt überdies auch noch unser Überleben und unsere weitere
Lebensqualität ab!
Dieses Unsystem beansprucht klar eine
Monopolstellung!
Dem drei Jahrzehnte währenden Fehlverhalten dieser
Universität, durch Verweigerung ihrer ureigensten Aufgabe, muß EINHALT
geboten werden. Wir – Sie ebenfalls, verehrter Leser - müssen diese
Universität in die Pflicht nehmen!
Dr. Hamer
hat nun erneut an das VG Mannheim den Antrag gestellt, die
Universität Tübingen
zu verpflichten, die
Germanische Neue Medizin durch Reproduzierung am nächst besten
Fall zu überprüfen. Diese Forderung ist eine Minimalforderung, die z.B.
der TÜV an jeder x-beliebigen Maschine täglich erfüllt. Auf einen
universitären Bescheid über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des
Vorgetragenen, hat jeder Habilitierende ein Recht! Das klagt Dr.
Hamer ein! Seit 27 Jahren
verweigert die
Universität Tübingen die Beantwortung dieser Frage! Die Klärung
dieser Frage ist logischerweise der 1. Schritt. Erst im 2. Schritt würde
es um die Habilitation
gehen.
Wäre der 1. Schritt korrekt geprüft worden, dann wäre
– nach menschlichem Ermessen – Dr.
Hamer König in der Medizin
(!) und es wären seither 20 Millionen Patienten nicht gestorben und
würden täglich keine 1500 sterben müssen! Die
Uni Tübingen
verantwortet diesen Massenmord.
Siehe:
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080714_Koch_an_VGMannheim.htm
Dr. Hamers
Rechtsanwalt, Herr Koch, bringt in diesem Antrag die Sache auf
den Punkt; Dieses Verhalten käme dem Verhalten der Bediensteten einer
Posteingangsstelle eines Gerichts gleich, welche die Klageschrift des
Klägers einfach in den Papierkorb werfen, da sie den Kläger nicht leiden
können. Jeder Mensch hat Anspruch darauf, sein Begehren von einem
zuständigen Gremium überprüft zu bekommen!!
Eben weil sich die
Universität Tübingen
seit 27 Jahren einer Beantwortung dieser Frage verweigert, hat es den
Fall Olivia gegeben!
Olivia fordert
nun ihr unbestreitbares Recht ein, diese Frage geklärt zu bekommen!
Olivia wird
sich dem Antrag von Dr. Hamer
als Nebenklägerin anschließen und wir
Eltern werden ihrem Beispiel folgen! Und dazu rufen wir auch Sie
auf, verehrter Leser! Beteiligen Sie sich als Nebenkläger! Sie haben ein
Recht auf die Klärung der Frage, stimmt die
Germanische oder stimmt
sie nicht?
PS
Demnächst mehr dazu auf
www.pilhar.com
Mit
freundlichen Grüßen
Die Eltern von Olivia