Streitbeitritt abgelehnt
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Korrespondenz 2008

 

VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG
- 9. Senat -

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Postfach 103264
68032 Mannheim

28.08.2008

Aktenzeichen: 9 S 1710/08

Ihr Zeichen: 56 P 08/08 (Olivia Pilhar)

Verwaltungsrechtssache
Universität Tübingen
gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer
wegen Vollstreckungsabwehrklage und Widerklage
hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

Betr: Beiladung im Zulassungsverfahren

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

das Verfahren, an dem Sie beteiligt werden möchten, ist derzeit noch kein Rechtsmittelverfahren. Da das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, ist im vorliegenden Rechtsstreit vielmehr allein darüber zu befinden, ob die vom Gesetz zur Durchführung eines Berufungsverfahrens erforderlichen Gründe vorliegen. In diesem sog. "Zulassungsverfahren" ist eine Beiladung nicht vorgesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -). Ihrem Gesuch kann daher nicht entsprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Der Berichterstatter:
gez.: Dr. Kenntner
Richter am VGH

Beglaubigt
Laumann
Gerichtsangestellte

 

 

siehe auch:

Häufige Fragen zu Hamer - betreffend Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen

Eltern Pilhar an Freunde, 17.07.2008 - Olivia klagt Uni Tübingen

Ra Kamrath, 22.08.2008 - Streitbeitritt der Eltern

RA Koch an VG Mannheim, 28.08.2008 - Ben Gurion Universität

VG Sigmaringen an Olivia, 29.09.2008 - STREITBEITRITT ABGELEHNT

VG Sigmaringen an Eltern Pilhar, 29.09.2008 - STREITBEITRITT ABGELEHNT

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