An das
Verwaltungsgericht Frankfurt / Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Az: 12E 2640/07 (V)
07.10.2008
Im Rechtsstreit
Dr.
Hamer ./.
Land Hessen
- 12 E 2640/07 (V) –
beantrage ich, Olivia Pilhar, mich als Beizuladenden aufzunehmen
Hohes Gericht,
Es geht mir dabei nicht
um die Approbationsangelegenheit, sondern ausschließlich um den
von Dr. Hamer gestellten Beweisantrag in diesem Verfahren für
die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, auf der Basis
der 30 erfolgten öffentlichen
Verifikationen.
Wie das Gericht selbst
schreibt, soll über diesen Beweisantrag in der Verhandlung am
29.10.2008 entschieden werden.
Begründung:
Als ich mit 5 Jahren an Krebs erkrankte,
wollten mich meine Eltern nach der
Germanischen Neuen Medizin
behandeln lassen. Doch da diese als nicht anerkannt galt, wurde
ich nach einer langen, medial ausgeschlachteten Odyssee im
AKH
Wien zwangstherapiert.
Während der
Operation wurden mir meine
rechte Niere entfernt sowie aufgrund einer
Reanimation zwei
Rippen gebrochen. Eine weitere Folge dieser
Operation ist eine
enorme ästhetische Verunstaltung, die mich mein Leben lang
begleiten wird.
Auf meine Therapie im
AKH Wien folgten
viele Jahre, in denen ich zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen
erscheinen musste, was für mich als Kind eine langwierige und
unangenehme Prozedur darstellte.
Eine gerichtliche Feststellung der
Richtigkeit der
Germanischen Neuen Medizin würde mir ein Recht
auf Schadenersatzforderungen ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Olivia Pilhar