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Helmut Pilhar, 09.09.2009Gibt es einen Plan zur Chipung der Bevölkerung?Offenbarung 13,18http://www.bibelstudium.de/index.php?articles/134/Genau+lesen+%2813%29+-+Die+Zahl+des+Tieres oder Rockefeller: Ziel der „Elite“ ist Mikrochip für Weltbevölkerungoder http://globalfire.tv/nj/09de/politik/orwell.htm ### Gibt es Pläne, die Bevölkerung zu reduzieren?(Stichwort: Abtreibung) http://www.youtube.com/watch?v=LwyPdGQt1mg ### Recht auf UnversehrtheitEine Impfung ist grundsätzlich eine Körperverletzung und bedarf der Zustimmung desjenigen, der Geimpft werden soll. In Deutschland hat man dieses Grundrecht abgeändert.IfSG - Infektionsschutzgesetz (D) § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe http://www.eufi.de/gesetze/ifsg/p20.htm (6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend. (7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. ### Und was passiert, wenn doch was passiert?Rechtliche Immunität für die Hersteller von Schweinegrippe-Impfstoffen### Wer soll zuerst gechipt werden?Schwangere und chronisch kranke Kleinkinder sollen als erste Testpersonen für neue Impfstoffe herhalten, obwohl deren Wirkung noch unbekannt ist.http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/329-13-august-2009 ### ÖsterreichWie verfährt man mit impfkritischen Ärzten?(Weiterleitung einer Email) Betreff: Unterstützung für Dr. LoibnerFür Demokratie, Freiheit der Lehre, Unabhängige Wissenschaftler wird es Zeit sich einzusetzen bevor nichts mehr davon übrig bleibt. Liebe Mitglieder und Freunde! Die Österreichische Ärztekammer hat in einem Bescheid vom 22.6.2009 unseren langjährigen Präsidenten und Gründer Dr. Johann Loibner wegen seiner impfkritischen Haltung für nicht mehr vertrauenswürdig erklärt, ihm die Berechtigung zur Berufsausübung entzogen und ihn aus der Ärzteliste gestrichen. Dr. Loibner hat dagegen Berufung erhoben; Mag. Helmut Hirt, der steirische Gesundheitslandesrat, ist nun für die Entscheidung darüber zuständig. Um einen Beitrag dazu zu leisten, dass diese ungeheuerliche, gegen die Menschenrechtskonvention verstoßende Vorgangsweise rückgängig gemacht wird, habe ich per email den als Anhang beigefügten Brief an den Landesrat geschickt. Ich möchte Euch einladen, Dr. Loibner auch in ähnlicher Form zu unterstützen, und dazu entweder den Brief mit Eurem Namen, Eurer Adresse und Datum versehen zu verwenden oder ein eigenes Schreiben zu verfassen. Die email-Adresse lautet: helmut.hirt@stmk.gv.at. Ich halte es für wichtig, uns in großer Zahl zu melden, um den Verantwortlichen zu zeigen, dass es schon viele Menschen gibt, die sich als mündige Patienten verstehen, und die auch bereit sind, für die Ärzte ihres Vertrauens einzutreten. Da Landesrat Hirt die Entscheidung wahrscheinlich bald ausfertigen wird, wäre es auch gut, das email in den nächsten Tagen abzuschicken. In der Überzeugung, dass diese Aktion einiges bewirken wird, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen ### Die Schweinegrippe gab es schon einmal vor 33 Jahren! In Amerika im Jahr 1976 ...http://www.youtube.com/watch?v=R7dhUnmubnQ http://www.youtube.com/watch?v=IIKLRis1DRA&feature=related ### SchweizWozu dient ein geheimes Militär-Lagerort für vorerst leere Spritzen?http://alles-schallundrauch.blogspot.com/search/label/Gesundheit ### AmerikaUnd wie soll alles realisiert werden?ERMÄCHTIGUNG der FEMA mit diktatorischen Vollmachten durch Obamahttp://www.xinos.net/2009/08/02/fema-das-instrument-der-diktatur/ ### Und was passiert, wenn sich die Bevölkerung wehrt?Todesstrafe in der EU-VerfassungLange wurde sie totgeschwiegen, die tödliche Gefahr durch das EU-Ermächtigungsgesetz, der sogenannte EU-Reformvertrag von Lissabon oder ehrlicher auch EU-Verfassung genannt. Nun ist es einem Journalisten gelungen, ein Interview mit Prof. Karl Albrecht Schachtschneider über die konkreten Folgen dieser EU-Verfassung in einem renommierten Magazin zu veröffentlichen: Es geht um nichts anderes als die Wiedereinführung der Todesstrafe. In seiner aktuellen Focus-Money-Kolumne hat Oliver Janich, Journalist für die Financial Times Deutschland, Süddeutsche Zeitung und weitere, ein Interview mit dem Fachmann für EU-Verfassungsfragen schlechthin – Prof. Schachtschneider – veröffentlicht. Die Kolumne kann in Focus-Money Ausgabe 35 vom 19.08.2009 auf Seite 78 nachgelesen werden: Focus-Money: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation? Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Money: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten? Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt. Money: Warum so umständlich? Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt. Money: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt? Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich. Money: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen… Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen (siehe Ausriss). Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will? Money: Hat das Bundesverfassungsgericht ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrages nicht eine Absage erteilt? Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert. Money: Ist das üblich? Schachtschneider: Das ist sogar der Normallfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu. Money: Ist das rechtlich möglich? Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis. Money: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall. Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg? Money: Ist es nicht normal, dass in Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden? Schachtschneider: In Diktaturen schon. Money: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das? Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen. Money: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können. Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts. Money: Wie kommen sie dann darauf? Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-Charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her: Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich…, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“. Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden. Money: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat. Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht. Money: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können. Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf in denen Menschen getötet werden dürfen und nicht umgekehrt. Money: Ist den Politikern denn bewusst was sie da beschließen? Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern. Money: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird? Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung. Money: Also will man sie niederschießen dürfen? Schachtschneider: So sieht es aus. Money: Was kann man dagegen tun? Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand. Money: Welche Form von Widerstand meinen sie? Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis. Money: …die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen Schachtschneider: Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt. ### AmerikaMan rechnet offensichtlich mit einem Volksaufstandhttp://info.kopp-verlag.de/news/amerikanische-konzentrationslager-fertig-und-einsatzbereit.html Die eine Gruppe soll oben bleiben, die andere verkriecht sich derweilen in die Tiefen der Erdehttp://www.youtube.com/watch?v=RcNmcw76H0w&feature=related ### Welchen gemeinsamen Nenner haben all diese Lügen,begonnen vom 9/11 bis hin zum "Kampf gegen den Terror" (treffender: Entrechtung der Weltbevölkerung), über die CO2-Lüge bis hin zur angeblichen Wirtschaftskrise (auch diese ist von langer Hand geplant - denn wozu braucht man eine funktionierende Wirtschaft, wenn die Bevölkerung reduziert werden soll) und von AIDS, BSE, Vogel- bis hin zur Schweinegrippe?Antwort: "Club of Rome" + "Komitee der 300". Abschaffung der Familie, Völker und Staaten ... Die Welt wird privatisiert (Globalisierung) ... An der Spitze stehen dann Privatleute (Konzerne) mit ihren Privatinteressen und ihrem Privatglauben bzw. Privatreligion ... ### Worauf können wir noch hoffen?Deutsche Regierung wegen Hochverrat angezeigtDemo gegen Lissabonvertrag
Wehret
den Anfängen - Ein Film von Frank
Höfer
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Deutschland braucht eine eigene Verfassung | |
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Der Lissabonvertrag bedeutet Versklavung | |
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Warnung vor der Chipimpfung | |
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Chemo, Morphium ist Mord | |
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Legalisierung der Germanischen Neuen Medizin | |
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PS:
Es ist immer gut zu wissen, wer der Gegner ist. Dieses rauszufinden hat nichts mit Panikmache zu tun, vielmehr mit Überlebenswillen.
siehe auch:
Häufige Fragen zur Germanischen Neuen Medizin - betreffend Impfung
Häufige Fragen zur Schulmedizin - betreffend Bevölkerungskontrolle
Nur wo GERMANISCHE draufsteht, ist der HAM(M)ER drin!
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Das Wissen darüber gehört zur Allgemeinbildung
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