DRINGEND WEGEN OPERATION
Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
2724 Hohe Wand
17.9.1995
- An die
Direktion des Allgemeinen Krankenhauses Wien
Währinger Gürtel 18-20
1090 Wien
- An das
Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien
Herrn Prof. Dr. Radvan Urbanek
Vorstand der Kinderabteilung
Währinger Gürtel 18-20
1090 Wien
- Herrn Prof. Dr. Horcher
Vorstand der Kinderchirurgie
Währinger Gürtel 18-20
1090 Wien
Betr.: Unser Kind Olivia Pilhar
Bedenken gegen die ärztliche Vorgangsweise (Operation)
Sehr geehrter Krankenhausdirektion!
Sehr geehrte Ärzteschaft!
Aus mündlichen Andeutungen ist zu vermuten, daß Sie
morgen Montag den 18. d.M. (Uhrzeit unbekannt) unser Kind einer Operation
unterziehen wollen, deren medizinische Begründung uns Eltern bislang
nicht offengelegt wurde. Die Vermutung wird dadurch bestärkt, weil Sie
Olivia bereits in die chirurgische Abteilung Ihres Hauses überstellt
haben.
Wir legen Wert darauf, daß vor der entscheidenden Operation
Klarheit in einigen wichtigen Fragen, die wir nachfolgend
darzustellen versuchen, geschaffen wird. Wir sind (durchaus in
Übereinstimmung mit anderen Ärzten) nicht davon überzeugt, daß der
Zeitpunkt richtig gewählt wurde, können dies begründen und empfinden
Ihr Vorgehen daher als übereilt und für uns jedenfalls nicht
nachvollziehbar. Ohne dadurch natürlich in die Kompetenz des
Amtsvormundes eingreifen zu können und zu wollen, sprechen wir uns daher
zum gegebenen Zeitpunkt gegen einen chirurgischen Eingriff aus und
ersuchen davon Abstand zu nehmen, bis wir Eltern alle notwendigen
Informationen erhalten, um eine Beratung durch unsere Vertrauensärzte
vornehmen zu können.
Zur Frage unseres Informationsdefizites:
Bekanntlich wurde mir, Helmut Pilhar, das Gespräch mit
den behandelnden Ärzten dadurch unmöglich gemacht, daß die Behauptung
aufgestellt wurde, ich sei "gefährlich" und würde die
Behandlung gewaltsam zu behindern trachten. Diese unwahre Behauptung wurde
von Verantwortlichen des Krankenhauses in einer Weise kolportiert, daß
sie sogar im Pflegschaftsakt bei Gericht aktenkundig wurde. Meine
Gesprächsversuche mit den Ärzten wurde von diesen großteils mißbilligt
und negativ kommentiert: "Der Vater wolle nur debattieren!" Auch
diese unfaire Auslegung meiner Bemühung um Verständnis der ärztlichen
Vorhaben, wurde umfassend gegen mich eingesetzt, um mir dadurch über
Wochen den Zugang zu meinem Kind, zum Teil fast gänzlich zu unterbinden.
Zwischenweilig ist mir zwar der Zugang zu meinem Kind
tagsüber erlaubt worden, eine gehörige ärztliche Auskunftserteilung an
mich ist aber nach wie vor nicht erfolgt. Auch der bislang tätig
gewordene Vertrauensarzt der Eltern, Dr. Adolf Langer, hat
keineswegs jene Auskünfte erhalten, die es ihm ermöglicht hätte, die
Eltern umfassend ärztlich zu informieren. Unter den gegebenen Umständen
konnten wir als Eltern bisher nicht riskieren die Krankengeschichte vom
Krankenhaus zu fordern, weil wir nach unseren Erfahrungen damit rechnen
müßten, daß dieses Begehren wiederum mit Repressalien (z.B.
Besuchseinschränkung) beantwortet worden wäre.
Wir als Eltern hatten daher bis jetzt keine
Möglichkeit, uns ein klares und vollständiges Bild darüber zu
verschaffen, wie die Diagnosen wirklich lauten und wie die nun seit Wochen
laufende Therapie tatsächlich angelegt ist. Wir wissen nicht, was die dramatische
Verschlechterung nach der Einlieferung ins AKH auslöste. Wir haben
keinen vollständigen Überblick über die Medikation und die sonstigen
Behandlungen. Nicht einmal im Pflegschaftsakt oder beim Herrn Amtsvormund
dürfte sich die Krankengeschichte befinden.
Widersprüchlichkeiten in ärztlichen Aussagen und
Auskünften, die auch eine Vertrauensbildung unmöglich machen:
Am zweiten Tag des Aufenthaltes von Olivia im St. Anna
Kinderspital informierte uns eine Ärztin des Hauses, daß auf der Leber
ein Schatten zu sehen wäre.
Die praktische Ärztin Dr. Rozkydal hat uns am
22.5.95 informiert, daß bei Olivia u.a. "ein
Geschehen" an der Leber bestehe. Kurz danach hat Dr. Hamer nach
einem Gehirn CT ein Leberkarzinom
diagnostiziert. Am 5.7. vertrat Dr. Hamer in einer Fernsehsendung
neuerlich seine Diagnose (Leberkarzinom), die vom Anzeiger des Falles Dr. Jürgenssen
entschieden bestritten wurde. Danach in Spanien hat Prof. Rius
diese Diagnose nach dem CT
bestätigt. Anläßlich der Rückkehr aus Spanien am 24.7.95 befaßte
sich Frau Dr. Rozkydal und Herr Amtsarzt Dr. Stangl
neuerlich mit dem vorhandenen Bildmaterial und kamen übereinstimmend zu
der Diagnose, daß ein Leberkarzinom vorliegt. Am Mittwoch nach der
Einlieferung ins AKH hat uns der Chef der
Strahlentherapie Prof. Pötter
erklärt, er könne Metastasen an Lunge und Leber erkennen, wobei der
Schaden an der Leber bereits aus den Bildern des Krankenhauses Tulln
(Stockerau) erkennbar wäre. Am 7.8.95 dementierte Prof. Waldhauser
und meinte, nicht an der Leber, sondern "nur" an der Lunge seien
Metastasen (auf den CTs aus Stockerau) erkennbar.
Bemerkenswert sind die ärztlichen Aussagen gegenüber
dem Amtsvormund laut Protokoll des Pflegschaftsaktes vom 27.7.95, in
welchen ausdrücklich behauptet wird, daß die Lunge metastasenfrei ist.
Das CT aus Stockerau datiert vom 26.7.95. Zwischenweilig – so Prof. Waldhauser
damals – seien auch im AKH
Metastasen an Leber und Lunge erkannt worden.
Über die Presse gelangten wir zu einigen
Presseaussendungen der AKH-Ärzte. Am 8.8.95 wird darin von "winzigen
auf Metastasen verdächtigen Rundherden", am 10.8.95 von "auf
Metastasen verdächtigen Rundherden im Bereich der Lunge und Leber"
und am 11.8.95 bereits von "einer deutlichen Verringerung der
Leber- und Lungenmetastasen – Tochterstellen der Nierengeschwulst"
gesprochen.
Seit geraumer Zeit können wir nichts mehr über den
Zustand der Lunge und Leber erfahren, nach ärztlichen Andeutungen seien
diese Geschehen durch die Chemotherapie
bewältigt.
Der auch für den Laien auf den Bildern sichtbare,
faustgroße dunkle Fleck auf der Leber sei laut ärztlicher Auskunft der
Nierentumor, der die Leber durchdringe und zum Teil auf eine restliche
Stärke auf 5 mm komprimiere. Dr. Hamer blieb weiterhin bei seiner
Diagnose "Leberkarzinom" (neben anderen Geschehen), welches in
der Heilungsphase mit einer
Leberschwellung einhergehen kann. Der
Rückgang des Bauchumfanges wäre in erster Linie auf den Rückgang der
Leberschwellung zurückzuführen.
Ebenso widersprüchlich waren die Überlebensprognosen,
vor allem auch der behandelnden Ärzte. Diese schwankten nicht
nachvollziehbar zwischen 95% und unter 10% wie aus den
Pressestellungnahmen der Ärzte bekannt ist. Dr. Jürgenssen
prophezeite bereits für Mitte Juli den Tod innerhalb von Tagen. Innerhalb
der Ärzteschaft scheint dieser Fall zu erheblichen Spannungen zu führen.
Während unserem Vertrauensarzt Dr. Langer umfassende Auskünfte
von Arzt zu Arzt verweigert werden, er von Beratungen auch als Beobachter
ausgeschlossen ist, erschien kürzlich Primarius Dr. Vanura aus
Tulln, um unser Kind zu besuchen. Aus für den Beobachter nicht
durchschaubaren Gründen, zeigte sich dieser Arzt bei der Visite
verärgert, die diensthabende Schwester erstattete Meldung, was dazu
führte, daß der Abteilungsvorstand angeordnet habe, Dr. Vanura
dürfe nur in Begleitung des jeweils diensthabenden Arztes Olivia
besuchen. Während einerseits der Umgang mit der ärztlichen
Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber der Presse in der Vergangenheit
nachdenklich stimmt, wird andererseits den Eltern und Vertrauensärzten
gegenüber Information zurückgehalten. Das Vertrauen mußte dadurch
naturgemäß wieder schwer beeinträchtigt werden.
Unsere Wünsche:
Aufgrund all dieser Umstände sprechen wir uns in
diesem Stadium mit aller Entschiedenheit gegen übereilte, im Detail nicht
transparente Operation an Olivia aus und ersuchen höflichst,
raschestmöglich die Vertrauensärzte Dr. Johann Loibner und Dr.
Adolf Langer (ersterer hat sich bereits mit Schreiben vom 11.9.95
bei Ihnen gemeldet, letzterer hat sowieso schon mehrfach versucht,
Auskünfte zu erhalten) über den Krankheitsverlauf, die Behandlung und
die weitere geplante ärztliche Vorgangsweise vollständig zu unterrichten
und die Krankengeschichte, sowie Kopien des gesamten (teils auch von uns
zur Verfügung gestellten) Bildmaterials auszufolgen. Sodann möge uns die
entsprechende Zeit zur Entscheidungsfindung eingeräumt werden und wir
werden dann unverzüglich und fristgerecht eine endgültige Stellungnahme
zu der beabsichtigten Operation
und überhaupt zur angeblich bereits
festgelegten Vorgangsweise abgeben.
Eben erhalten wir eine Nachricht, daß Prof. Klippel,
Präsident der deutschen onkologischen Gesellschaft, Urologe und
vermutlich Primararzt am städtischen Krankenhaus in Celle, Wilms-Tumor
kaum noch operiert und er über gute Behandlungsmethoden verfügt, die in
unserem Fall anscheinend noch nicht diskutiert worden sind. Auch dieser
Umstand erfordert die Verschiebung der Operation, ein sachlicher Grund
für die Eile ist nicht ersichtlich.
Wann immer die Operation
stattfindet, verlangen wir und
bitten darum eindringlich, im Interesse aller an der Angelegenheit
Beteiligten, zumindest einen Vertrauensarzt von uns als Beobachter
teilnehmen zu lassen und das Operationsgeschehen filmisch zu
dokumentieren, sowie alles vorzukehren, damit eine über jeden Zweifel
erhabene Dokumentation erfolgt. Als Laien könnten wir uns vorstellen,
daß auch die Konservierung aller entnommenen Gewebeteile dieser wichtigen
Beweissicherung dienlich sein wird.
All das was in der Vergangenheit von Betroffenen und
Nichtbetroffenen, von offiziellen und weniger offiziellen Stellen, von
Ärzten verschiedener fachlicher Auffassung geäußert und zum Teil
angedroht wurde, läßt befürchten, daß der Fall unseres Kindes noch
vielfach Gerichte und Behörden beanspruchen wird. Es wird sohin an Ihnen
liegen, eine allfällige Operation
umfassend zu dokumentieren und alle
Beweise so zu sichern, daß später darüber kein Streit geführt werden
muß. Durch Zulassung von Vertrauensärzten und durch Bewilligung der
filmischen Aufzeichnung (es ist ja nichts Neues, daß Operationen gefilmt
werden, auch wenn es um wesentlich geringfügigere Anlässe geht) würden
die behandelnden Ärzte viel von dem in der Patientenschaft herrschenden
Mißtrauen abbauen können.
Eben wird uns mitgeteilt, daß Bundeskanzler Dr. Kreisky
die Operation an seiner Niere nicht durch ein österreichisches Team
vornehmen ließ und wir müssen davon ausgehen, daß der Bundeskanzler
eine bessere Möglichkeit hatte als wir, sich kompetent ärztlich
versorgen zu lassen und ihm Auskünfte über seinen Gesundheitszustand und
seine Krankengeschichte gewiß nicht vorenthalten wurden.
Bei uns häufen sich Hinweise über Mißstände in
Krankenhäusern der Stadt Wien, es ist uns derzeit noch nicht möglich
alles zu sichten. Auch ist uns das Buch von Herrn Dipl. Ing. Fröhlich
"Der mißbrauchte Patient" vor kurzem geschenkt worden und wir
bitten Sie, es uns nicht zu verübeln, wenn unser Vertrauen wieder auf den
Null-Punkt gesunken ist. Herr Dipl. Ing. Fröhlich hat uns wissen
lassen, daß es der Stadt Wien nicht gelungen sei, seine Schriften
gerichtlich verbieten oder beschlagnahmen zu lassen. Dies bedeutet, daß
es der Stadt Wien nicht gelungen ist, die entscheidenden Vorwürfe
(asbestverseuchte Infusionen seien verabreicht worden,
Sterilisationsmängel etc.) zu widerlegen.
In einer der ersten großen ärztlichen
Pressekonferenzen wurde es als selbstverständlich hingestellt, daß die
wesentlichen Behandlungsmaßnahmen nur nach Billigung des
Pflegschaftsgerichtes stattfinden werden. Wir haben nichts von einer
Bewilligung der Operation durch das Pflegschaftsgericht gehört. Auch wir
vertreten die Meinung, daß dieser außerordentliche Eingriff, über den
umfangreiche Meinungsverschiedenheiten herrschen, der gerichtlichen
Bewilligung bedarf.
Außerdem ist das Kind, wie auch wir wissen, erkältet
und schon deshalb keinesfalls operationstauglich.
Nachdem das Kind heute Abend noch zu Essen bekommen
hat, gingen wir bis vor wenigen Minuten davon aus, daß morgen sowieso
keine Operation stattfindet, schließlich ist die
Operation definitiv
bisher nicht bekanntgegeben worden.
Eben jetzt gegen 21.30 hat mir, Erika Pilhar, der
diensthabende Arzt erklärt, daß morgen in der Früh um 6 Uhr
Vorbereitungen zu einer Operation
beginnen werden. Näheres über Art,
Methode und Umfang der Operation
hat der Arzt nicht bekannt gegeben.
Wir sind entsetzt über dieses Vorgehen und sehen uns
gezwungen die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen.
Wir bitten Sie alle involvierten Stellen des AKH
von
unserem Anliegen und unserem Standpunkt unverzüglich zu informieren.
Hochachtungsvoll
Erika Pilhar
Ing. Helmut Pilhar
Dr. Adolf Langer (Vertrauensarzt)