Aktenzeichen 9cE Vr 1642/96
Hv 1029/96
Hauptverhandlung
Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien
Tag und Stunde des Beginnes der Hauptverhandlung:
25.4.1996, 9.00 Uhr
Strafsache: gg. Krone VerlagsgembH & Co KG
Anwesende:
Einzelrichter: Dr. Werner Röggla
Schriftführer: VB Anita Pauer
ASt: Ing. Helmut Pilhar
AStV: Mag. Erich Rebasso f. Dr. Rudolf Gürtler
AG: Krone Verlags GesmbH & Co KG (kein Organ
erschienen)
AGV: Dr. Ewald Weiss
Eröffnung des Beweisverfahrens
Zeuge Univ. Prof. Dr. Ernst Horcher;
geb. am 30.3.1994, p.A. AKH, fremd
Gibt nach WE an:
ER: Sie haben die Olivia Pilhar operiert?
Zeuge: Ja.
ER: Wann war das?
Zeuge: Am 18.9.1995 oder am 19.9.1995.
ER: Am Tag vor der Operation am Abend hat der Herr
Pilhar bei Ihnen angerufen?
Zeuge: Ja.
ER: Wie oft?
Zeuge: Einmal.
ER: Was war der Inhalt des Gespräches?
Zeuge: Der Anruf war spätabends zwischen 22.00 Uhr
und 22.30 Uhr.
ER: Waren Sie schon schlafen gegangen?
Zeuge: Ja, in anbetracht dessen, daß die Operation
sehr zeitig in der Früh angesetzt war.
ER: Haben Sie dem Herrn Pilhar Ihre Telefonnummer
gegeben?
Zeuge: Nein.
ER: Er wollte Auskünfte zur Operation?
Zeuge: Der Inhalt des Gespräches war, soweit ich
mich erinnern kann, in der Form, daß der Herr Pilhar gesagt hat, daß er
erst vor einer Stunde informiert worden wäre, daß sein Kind am nächsten
Tag operiert wird. Er war darüber sehr ungehalten in einer aggressiven
Form. Die Argumentation meinerseits war, warum er mich so spät anrufe.
Das war damit begründet, daß er erst vor einer Stunde erfahren hat, daß
sein Kind am nächsten Tag operiert wird. Er sagte, daß die Operation
in
seinen Augen sehr gefährlich sei und mit dem Tod des Kindes enden würde.
Der Gesprächsverlauf war für mich ungewöhnlich, weil er genug Zeit
gehabt hätte, mich zu erreichen. Die Mutter des Kindes war ebenfalls
darüber informiert, daß die Operation
stattfinden wird. Ich habe auch
Aufklärungsgespräche mit der Mutter geführt. Das Kind wurde bereits
Samstag vor der Operation in meiner Abteilung aufgenommen. Der genaue
Zeitpunkt der Operation war nicht sicher. Dafür gibt es medizinische und
auch andere Gründe.
ER: Kennen Sie den
Artikel?
Zeuge: Ich muß sagen, wie ich zitiert werde, das
ist korrekt. Das Gespräch war fruchtlos. Ich habe gesagt, wenn er mit mir
weiterreden will, muß er vernünftig reden. Er hat mir vorgehalten, daß
ich für die Operation seine Einwilligung brauche. Ich habe ihm gesagt,
daß ich seine Einwilligung nicht brauche und daß ich auch ein Gespräch
mit der Mutter geführt habe. Ich habe ihm auch gesagt, daß er genügend
Zeit gehabt hätte, um mit mir Kontakt herzustellen und daß das jetzt
nicht die richtige Zeit sei darüber zu diskutieren.
ER: Wie lange vorher haben Sie das Gespräch mit
der Mutter geführt?
Zeuge: 14 Tage vorher. Es ist eine sechswöchige Chemotherapie
vor der Operation. Ich habe 14 Tage vorher mit der Mutter ein
ausführliches Gespräch gehabt.
ER: Wann ist der konkrete Tag festgestanden?
Zeuge: Bei solchen Fällen kann es zu einer
Beeinträchtigung der Blutbildung kommen und die Regeneration ist nicht
vorhersehbar. Wir haben das nur schätzen können. Ich habe der Mutter
gesagt, daß der Termin für die Operation
Anfang nächster Woche sein
wird. Die Blutbefunde haben wir am Samstag erhoben und festgestellt, daß
es möglich ist. Der zweite Grund , warum wir die Operation
nicht
bekanntgegeben haben, war der Druck der Medien. Deswegen wollten wir die
Operation
nicht verlautbaren.
ER: Haben Sie den Anruf als Anruf eines besorgten
Vaters empfunden oder als einen Terroranruf?
Zeuge: Der erste Teil des Gesprächs ist in
aggressiver Form verlaufen. Ich habe ihm gesagt, wenn er vernünftig reden
will, kann er das tun, sonst hat es keinen Sinn. Er wollte mir seine
Beschwerde schriftlich geben. Ich habe gesagt, er soll es an die Direktion
des AKHs senden. Ich habe ihm auch in groben Zügen gesagt, was bei der
Operation vor sich geht. Ich bin durch dieses Gespräch äußerst
irritiert gewesen. Ich konnte stundenlang nicht schlafen, die Zeit hat mir
gefehlt. Er hat mir auch eine Anzeige angedroht.
ER: Haben Sie sich bedroht gefühlt?
Zeuge: Am Leib bedroht nicht, sondern ich habe das
in einer Form als Terror gesehen. Er hat mir eine Anzeige angedroht. Ich
habe gesagt, das stehe ihm frei.
AStV: Hat sich jemand von der Zeitung, bevor der
Artikel verfaßt wurde, mit Ihnen in Verbindung gesetzt und Sie nach dem
Inhalt des Gespräches gefragt?
Zeuge: Das glaube ich nicht. Meines Wissens habe
ich nach der Operation eine Pressekonferenz gehabt und habe Informationen
an die Medien gegeben. Da ist auch aufgetaucht, daß der Herr Pilhar
aggressive Handlungen gegen die Kinderklinik gesetzt hat. Er hat dann auch
Besuchsverbot bekommen. Bei der Pressekonferenz habe ich gesagt, daß er
mich in der Nacht angerufen hat und daß das Gespräch bedrohlich mit
einer Anzeige war. Ich habe nicht gesagt "er hat mich bedroht".
AStV: Sie haben gesagt, Vorfälle in der
Kinderklinik?
Zeuge: In der Kinderklinik bin ich nicht tätig. An
dem Abend, als das Kind operiert werden sollte, ist der Herr Pilhar in
Begleitung von Anwalt und Arzt erschienen.
AStV: Da haben Sie keine persönliche Wahrnehmung?
Zeuge: Nein.
AStV: legt einen Aktenvermerk
vor, den der Antragsteller unmittelbar nach dem Gespräch verfaßt hat.
AStV: Ist es richtig, daß Sie der Herr Pilhar
gefragt hat, inwieweit sich eine Infektion auf die
Operation
auswirken
könnte?
Zeuge: Es ist möglich, daß eine Frage bezüglich
Infektion gestellt wurde. Ich habe das mit den Blutkörperchen angedeutet
und daß solche Umstände mit sich bringen können, daß man einen
operativen Eingriff verschieben muß. Das war auch der Grund, warum wir
nicht gesagt haben, das Kind wird dann und dann operiert. Zu dem damaligen
Zeitpunkt hat auch ein großer Druck von den Medien auf uns gelastet.
ER: Ihres Eindrucks nach, war das ein Gespräch
aggressiv und Sie haben versucht, es auf eine fachliche Richtung zu
lenken?
Zeuge: Ja.
AStV: Waren Sie auch etwas ungehalten?
Zeuge: Es ist durchaus möglich, daß ich auch
ungehalten war. Ich war auf dieses Gespräch gefaßt und habe mich ruhig
verhalten. Ich bin überzeugt, daß er auch Zeugen gehabt hat, die
mitgehört haben.
AStV: Was hat er verbal gesagt?
Zeuge: Nach einem halben Jahr weiß ich das nicht
mehr so genau.
AStV: Soweit Sie sich erinnern können?
Zeuge: Daß wir über das Kind
"drüberfahren" und wir wissen, daß es sowieso sterben wird.
AGV: Wissen Sie, ob dem Herrn Pilhar bei der
Pressekonferenz der Zutritt verwehrt wurde?
Zeuge: Das weiß ich nicht. Ich kann nur eines
sagen, der Zutritt zum Haus wurde ihm nicht verwehrt, weil ich habe
unmittelbar nach der Operation
mit der Familie Pilhar gesprochen. Ich habe
über den Verlauf der Operation
berichtet, ich habe ihnen auch gesagt, wo
das Kind liegt. Ich habe auch angeboten, daß die Mutter das Kind besuchen
kann.
AGV: War der Herr Pilhar bei der Pressekonferenz
dabei?
Zeuge: Nein.
AGV: War ihm da der Zutritt verwehrt?
Zeuge: Die Pressekonferenz hat im Mehrzwecksaal des
Krankenhauses stattgefunden. Da hat jeder Zutritt.
AGV: Gibt es im Haus eine Wache?
Zeuge: Einen internen Sicherheitsdienst.
AGV: Wissen Sie, daß der den Herrn Pilhar aus dem
Haus gewiesen hat?
Zeuge: Nein, das weiß ich nicht. Es ist nicht
richtig, was der Herr Pilhar mir gesagt hat, daß er nicht informiert
gewesen ist. Das kann ich auch bezeugen, aus dem Grund, weil mir der Herr
Hamer einen Brief geschrieben hat, wo er mir den Termin der Operation
bekanntgegeben hat. Der Herr Hamer hat mir bereits am 14.9. geschrieben:
"Von Herrn Pilhar habe ich erfahren, daß Sie am Montag operieren
wollen." Das ist der Beweis, daß die Feststellung, daß der Herr
Pilhar nicht informiert gewesen wäre, nicht korrekt ist.
AStV: Von wann ist der Brief?
Zeuge: Vom 14.9.1995, von Herrn Hamer gefaxt. In
dem Brief steht auch, daß die Eltern der Olivia erklärt haben, daß sie
die Operation zu diesem Zeitpunkt für gefährlich halten und dagegen
sind. Auch, daß alles gegen den Willen der Eltern gemacht wird. Ich habe
die größte Erfahrung in der Behandlung solcher Tumore und es ist noch
kein Mensch gestorben.
AStV: Sie sagen, Sie haben den Herrn Pilhar im
Telefonat aufgeklärt, daß der Operation
nichts im Wege steht, außer ein Infekt?
Zeuge: Bei der Operation
nicht.
AStV: Vorher?
Zeuge: Vorher kann es durchaus sein.
Zeuge Dr. Reinhard Krepler;
geb. am 6.8.1946, Gen. AS 21, fremd
Gibt nach WE an:
ER: Waren Sie bei einem Telefonat, das einen Tag
vor der Operation stattgefunden hat, dabei?
Zeuge: Nein.
AGV: Welche Funktion haben Sie im Krankenhaus?
Zeuge: Ich bin ärztlicher Direktor des
Krankenhauses. Einer der vier Direktoren, die für die Leitung des
Krankenhauses verantwortlich sind.
AGV: Waren Sie mit dem Fall Pilhar befaßt?
Zeuge: Ja.
AGV: Wie?
Zeuge: Ich wurde als ärztlicher Vertreter
informiert, daß die Olivia Pilhar aufgenommen wurde zur Behandlung. Ich
war auch bei einigen Besprechungen anwesend.
AGV: Haben Sie mit dem Herrn Pilhar selbst Kontakt
gehabt?
Zeuge: Nein.
AGV: Ist Ihnen bekannt, daß der Herr Pilhar aus
dem Krankenhaus geworfen worden sein soll?
Zeuge: Ich möchte dazu sagen, daß sich die
Leitung der Universitätskinderklinik, die mit der Betreuung des Kindes
betraut war, sehr um einen guten Kontakt mit beiden Elternteilen bemüht
hat. Nach meinem Eindruck besteht eine freundschaftliche Beziehung
zwischen den behandelnden Ärzten und den Eltern.
AStV: Wissen Sie, ob der Herr Pilhar von dem Operationstermin in Kenntnis gesetzt wurde?
Zeuge: Es ist so, daß ein Operationstermin niemals
hundertprozentig feststeht. Wir führen 40.000 Operationen im Jahr durch.
Es werden oft Operationen, wegen dem gesundheitlichen Zustand des
Patienten, verschoben.
AStV: Die Frau Pilhar hat ihrem Mann vor der Operation
mitgeteilt, daß sie erfahren hat, daß die Operation
am nächsten Tag
durchgeführt werden wird. Kann es sein, daß der Termin so knapp
festgelegt wurde?
Zeuge: Sicher.
AStV: Es geht um einen Zeitungsartikel, in dem der
Herr Dr. Horcher zitiert wird, er habe sich durch den Anruf des Herrn
Pilhar bedroht gefühlt. Hat Ihnen der Herr Dr. Horcher
etwas über den
Anruf erzählt?
Zeuge: Er hat mir am Ende der Pressekonferenz
gesprächsweise darüber berichtet. Ich kann mich nicht erinnern, daß der
Ausdruck "bedroht" gefallen ist. Er hat mir mitgeteilt, daß er
angerufen worden ist, daß es ein langes Telefonat war, daß er sich an
diesem Abend vor der großen Operation
bemüht hat, bald ins Bett zu
kommen und ausreichend zu schlafen. Weiters, daß er nach dem Telefonat
sehr irritiert war.
Zeuge Dr. Ernst Swoboda;
geb. am 4.1.1959, Leiter der Rechtsabteilung, p.A. des Antragsgegners,
fremd
Gibt nach WE an:
ER: Sie sollen Kenntnis haben über die Recherchen
zu dem gegenständlichen Artikel?
Zeuge: Ich habe mit dem Verfasser gesprochen und
habe auch seine Recherchenunterlagen. Ich kann sagen, was er mir berichtet
hat. Es war eine Pressekonferenz einen Tag vor dem Artikel. Bei der
Pressekonferenz ist über den Verlauf der Operation
gesprochen worden. Es
ist auch von den Problemen, die es mit dem Vater des Kindes gegeben hat,
berichtet worden. Es wurde berichtet, daß der Vater mit der Wache aus dem
Krankenhaus entfernt werden mußte. Der Dr. Horcher
hat glaublich darauf
hingewiesen, daß er am Tag vor der Operation
vom Herrn Pilhar angerufen
worden ist. Nach der Pressekonferenz hat der Journalist den Dr. Horcher
angesprochen und der hat erzählt, daß er schon zeitig nach Hause
gegangen ist, da es eine schwere Operation
war. Er hat sich früh zu Bett
gelegt und bereits geschlafen, als der Herr Pilhar angerufen hat. Bei
diesem Telefonat war ein sachliches Gespräch nicht möglich. Der Herr
Pilhar hätte ihm gedroht, er würde Anzeige erstatten. Es war ein langes
Gespräch und der Herr Dr. Horcher
hat es als störend empfunden. Der
Journalist hat gefragt, ob er es als Bedrohung empfunden hat. Darauf hat
der Herr Dr. Horcher geantwortet, daß man sich das vorstellen kann und er
eine zeitlang nicht einschlafen konnte.
ER: Ist mit dem Herrn Pilhar Kontakt aufgenommen
worden?
Zeuge: Nein. Der Journalist hätte ihn auf der
Pressekonferenz gerne gefragt, aber er war nicht dort.
ER: Hat er Kenntnis gehabt davon?
Zeuge: Daß die Pressekonferenz stattfand, hat er
mit Sicherheit gewußt. Es waren auch eine Gruppe von Hamer-Anhängern
dort.
ER: Warum wurde er nicht gerufen?
Zeuge: Weil die Darstellung sehr glaubwürdig
geklungen hat. Es war der Vormund des Kindes auch dort.
ER: Warum hat man nicht versucht, den Herrn Pilhar
zu erreichen?
Zeuge: Das kann ich nicht sagen.
AStV: Wer hat auf der Pressekonferenz welche
Informationen, außer dem Herrn Dr. Horcher, erteilt?
Zeuge: Nach den Unterlagen war eine ganze Reihe von
Leuten dort. Zum Telefonat hat nur der Herr Dr. Horcher
etwas gesagt.
Davon weiß sonst keiner. Ich weiß nicht genau, mit welchen Worten der
Herr Dr. Horcher das dargestellt hat. Er hat das Thema bei der
Pressekonferenz angesprochen und nachher, beim persönlichen Gespräch,
präzisiert.
AStV: Wenn Sie sich den Artikel anschauen, so
enthält dieser neben der Schlagzeile einige Informationen über den
Gesundheitszustand, beschäftigt sich aber überwiegend mit dem Telefonat.
Worin liegt der Nachrichtenwert für die Bevölkerung?
Zeuge: Wenn man davon ausgeht, daß die
Bevölkerung sich für diesen Fall interessiert, ist es informativ, daß
der Vater des Kindes den operierenden Arzt in der Nacht durch einen Anruf
stört und ihn bedroht.
Zeuge Ing. Helmut Pilhar;
geb. 25.2.1965, fremd
Gibt nach WE an:
ER: Wann haben Sie vom Operationstermin Kenntnis
erlangt?
Zeuge: Es hat am 13.9. ein Gespräch gegeben.
ER: Von einem voraussichtlichen Termin?
Zeuge: Von einem Zeitraum innerhalb von 14 Tagen.
ER: Haben Sie nichts weitergegeben an den Herrn Hamer?
Zeuge: Ich stehe in Verbindung mit Herrn Dr. Hamer.
Ich weiß es nicht mehr, aber vermutlich habe ich es ihm bekanntgegeben.
Ich habe von meiner Frau erfahren, daß verschiedene Ärzte sagen, am
Montag findet die Operation
statt.
ER: Wie erklären Sie sich, daß der Herr Hamer in
einen Brief den Montag als Termin angibt?
Zeuge: Es kann sein, daß es Montag geheißen hat,
aber das ist nicht mir gesagt worden. Das kann er nur von meiner Frau
erfahren haben.
ER: Haben Sie mit Ihrer Frau keinen Kontakt gehabt?
Zeuge: Doch.
ER: Weil Sie sagen, daß Ihre Frau einen anderen
Informationsstand gehabt hat als Sie?
Zeuge: Sie war mehr bei der Tochter als ich.
ER: Wann haben Sie jetzt den wirklichen Termin der Operation
erfahren?
Zeuge: Am Tag vor der Operation
um 21.00 Uhr durch
den Anruf meiner Frau.
ER: Haben Sie den Herrn Dr. Horcher
angerufen?
Zeuge: Ich habe zuvor mit dem Herrn Prof. Pomberger
gesprochen. Der hat es auch meiner Frau mitgeteilt. Der hat mir erklärt,
daß der genaue Termin nicht feststeht. Er hat gemeint, daß die Olivia
trotz der Verkühlung operationstauglich sei. Er werde mir nicht mehr
sagen, als meiner Frau. Als mir der Arzt keine weiteren Informationen
geben wollte, habe ich den Herrn Dr. Horcher
angerufen.
ER: Wie sind Sie zu der Nummer gekommen?
Zeuge: Aus dem Telefonbuch.
ER: Weshalb haben Sie ihn angerufen?
Zeuge: Es hat für uns Grund zur Sorge gegeben,
weil die Olivia eine Verkühlung gehabt hat. Wir haben nicht gewußt, wie
operiert wird. Wir haben in Erfahrung gebracht, daß ein Arzt in
Deutschland solche Tumore nicht mehr operiert.
ER: Was wollten Sie tun?
Zeuge: Ich wollte diese Frage mit Ärzten
diskutieren.
ER: Jetzt haben Sie schon vor der Operation
einen
Termin gewußt. Warum haben Sie die Tage davor die Frage nicht erörtert?
Zeuge: Aufgrund der Verkühlung haben wir
angenommen, daß die Operation
nicht möglich sein wird. Wir haben dann
versucht, ein Schreiben aufzusetzen, damit wir diese Fragen diskutieren
können.
ER: Warum haben Sie nicht schon am Donnerstag oder
Freitag versucht, mit dem Herrn Dr. Horcher
zu sprechen?
Zeuge: Es hat sich nicht ergeben. Die Olivia ist am
Freitag überstellt worden. Am Samstag habe ich mir überlegt, wie wir die
offenen Fragen klären können. Meine Frau war in der Klinik. Ich war oft
dort, um einen Termin mit Ärzten zu bekommen. Das ist nicht immer das
Einfachste.
ER: Wann haben Sie angerufen?
Zeuge: Gegen 22.30 Uhr. Das Telefonat hat
vielleicht fünf Minuten gedauert, sicherlich keine halbe Stunde.
ER: Haben Sie ihm angedroht, daß Sie ihn anzeigen
werden?
Zeuge: Im Telefonat nicht, aber im Schreiben
haben wir festgehalten, daß rechtliche Schritte erfolgen werden.
ER: War der Gesprächsverlauf ruhig?
Zeuge: Ich habe ihn angerufen. Er hat ziemlich
schnell abgehoben. Er war sehr ungehalten, daß ich ihn so spät anrufe.
Ich habe ebenfalls entsprechend reagiert. Ich habe ihm gesagt, daß mir
vor einer Stunde mitgeteilt wurde, daß meine Tochter in neun Stunden
operiert wird. Ich bin ein besorgter Vater gewesen. Er ist mir nicht
entsprechend entgegengekommen.
ER: Ihnen war klar, daß Sie nichts mehr erreichen
können, weil Sie die Vormundschaft nicht mehr haben?
Zeuge: Das ist mir bewußt gewesen. Ich weiß auch,
daß uns der Termin mitgeteilt hätte werden müssen und daß das nicht
gemacht wurde. Wir haben nicht gewußt, ob der Amtsvormund in Kenntnis
gesetzt worden war.
ER: Haben Sie vor der Operation
versucht, im
Krankenhaus mit dem Herrn Dr. Horcher
zu sprechen?
Zeuge: Mir war der Operateur nicht bekannt.
ER: Haben Sie versucht, mit anderen Ärzten zu
sprechen?
Zeuge: Nein, außer das Telefonat mit dem Herrn Pomberger. Gegen Mitternacht waren wir auf der Station, um unsere Bedenken
schriftlich anzubringen.
AStV: Wann ist Ihre Tochter auf die Chirurgie
überstellt worden?
Zeuge: Am Freitag, im Laufe des Nachmittags.
AStV: Gab es vorher eine Infektion.
Zeuge: Nein.
AStV: Sind Sie vom Bezirkshauptmann kontaktiert
worden?
Zeuge: Nein.
AStV: Welche Situation hat sich für Sie ergeben?
Zeuge: Wir haben damit gerechnet, daß sie in den
nächsten 14 Tagen operiert wird.
AStV: Was haben Sie neben dem Gespräch als
nächste Maßnahme für angemessen erachtet?
Zeuge: Daß ich versuche, in Form eines Schreibens,
uns unklare, aber wichtige Fragen zu klären.
AStV: Wie haben Sie das in Angriff genommen?
Zeuge: Ich habe meinen Anwalt am Sonntag gebeten, sich
Zeit zu nehmen, um die wichtigsten Punkte zu besprechen und um ein
Schreiben aufzusetzen. Ich war am Sonntag bei meinem Anwalt und habe ein
Schreiben aufgesetzt und dann sind die Anrufe erfolgt.
AStV: Hat sich irgendwer von der Zeitung mit Ihnen
in Verbindung gesetzt, bevor der Artikel erschienen ist?
Zeuge: Nein.
AStV: Was war das erste, was der Herr Dr. Horcher
bei dem Gespräch gesagt hat?
Zeuge: Ich habe gesagt, daß ich mit ihm sprechen
möchte. Er hat ungehalten reagiert. Ich habe gesagt, daß wir das vor
einer Stunde erfahren haben. Er hat behauptet, er habe mit meiner Frau
darüber gesprochen und sie habe sich einverstanden erklärt. Ich habe
erwidert, daß das nicht stimmen kann.
AStV: Sie haben auf meine Empfehlung über dieses
Gespräch einen schriftlichen Aktenvermerk
angefertigt?
Zeuge: Ja.
AStV: Gibt dieser Aktenvermerk
den Inhalt des Gespräches wieder?
Zeuge: Ja.
AStV: Da steht aber nichts drinnen, daß Sie das
Wort Anzeige verwendet hätten?
Zeuge: Ich kann mich auch nicht erinnern.
AGV: Waren Sie nicht überhaupt gegen jeden
chirurgischen Eingriff?
Zeuge: Es gibt einen medizinischen
Rat des Herrn Dr. Hamer, den haben auch wir unterschrieben, wo
erklärt wird, wie so ein Tumor operiert werden könnte.
AStV: Sind Sie gegen jede Operation?
Zeuge: Nein, das wird so ausgelegt.
AGV: Was wollten Sie wirklich?
Zeuge: Ich habe mir gedacht, der Arzt aus
Deutschland hat gezeigt, daß so ein Tumor nicht mehr operiert werden muß.
ER: Sind Sie einmal aus dem Krankenhaus
rausgeschmissen worden?
Zeuge: Ja.
ER: In einem zeitlichen Naheverhältnis zur Operation?
Zeuge: Ja. Die Geschichte
mit dem Bild war in der ersten Woche, wie sie ins Krankenhaus gebracht
worden ist.
ER: Wurden Sie auch knapp vor der Operation
rausgeworfen?
Zeuge: Der Wachebeamte hat uns aus der Abteilung
rausbegleitet, sicherlich nicht rausgeschmissen.
AStV: Hat Sie einer richtig rausgeschmissen?
Zeuge: Sicher nicht.
AStV führt sich als Zeuge, zum Beweis für die
Tatsachenwidrigkeit des inkriminierten Artikels. Es wird mitgeteilt, daß
wir bereits in der letzten (unleserlich?) erwirkt, er dann für die
weitere Vertretung des ASt. ausgeschlossen ist.
Zeuge Mag. Erich Rebasso, geb. 4.11.1963,
Rechtsanwaltsanwärter, fremd
Gibt nach WE an:
ER: Sie waren anwesend, als der Herr Pilhar mit dem
Herrn Dr. Horcher telefoniert hat?
Zeuge: Es war so, daß sich der Herr Pilhar am
Samstag oder Sonntag bei mir gemeldet hat.
ER: Das Telefonat betreffend!
Zeuge: Ich war anwesend.
ER: Um wieviel Uhr war das?
Zeuge: Das war um 22.00 Uhr. Ich habe nachher die
Uhrzeit überprüft. Ich kann es aus der Erinnerung nicht präzise sagen.
Ich habe den schriftlichen Aktenvermerk, den
Herr Pilhar angefertigt hat, überprüft und da ist die Uhrzeit auch
angegeben.
ER: Hat Ihnen der Herr Pilhar gesagt, was er durch
das Gespräch erreichen will?
Zeuge: Er wollte einige, für in wichtige, Dinge
klären. Das ist ihm vorher nicht gelungen.
ER: Hat er Ihnen gesagt, was er mit dem Telefonat
erreichen will?
Zeuge: Sein Gespräch mit mir war dem Thema
gewidmet, er wollte diese Frage klären, gibt es eine Zuziehung eines
Amtsvormundes. Er wollte klären, ob eine Operation
angesichts der
vorhandenen Infektion des Kindes sinnvoll ist.
ER: War ihm bekannt, daß zu dieser Frage ein
Vormund bestellt war?
Zeuge: Selbstverständlich.
ER: Haben Sie ihm nicht von dem Telefonat
abgeraten?
Zeuge: Ich habe ihn rechtlich dahingehend belehrt,
obwohl ihm das Obsorgerecht entzogen wurde, daß er das Recht hat, von
wichtigen Sachen in Kenntnis gesetzt zu werden. Allenfalls auch
schriftlich kann nicht schaden. Das war der Gegenstand eines Gespräches.
Während wir zusammengesessen sind, hat uns der Anruf der Frau erreicht,
daß die Operation schon am nächsten Tag ist. Ich konnte von dem
Telefonat nur das hören, was er geäußert hat.
ER: Waren da aggressive Passagen dabei?
Zeuge: Er war sehr nervös, weil ein Telefonat mit
einem diensthabenden Arzt vorangegangen ist und dieser Arzt sehr
zurückhaltend war.
ER: Hat es aggressive Töne des Herrn Pilhar im
Gespräch gegeben?
Zeuge: Im Hinblick auf das vorangegangene Gespräch
war eine gewisse Spannung da.
ER: Wie lange hat das Gespräch gedauert?
Zeuge: Vielleicht 5 bis 10 Minuten. Es hat nicht
sehr lange gedauert.
ER: Hat der Herr Pilhar etwas von einer Anzeige
gesagt?
Zeuge: Im Telefonat war davon mit Sicherheit nicht
die Rede.
ER: Wieso können Sie das so sicher ausschließen?
Zeuge: Weil ich auf solche Passagen besonders
geachtet habe und weil es sonst im Aktenvermerk stehen würde.
ER: In dem Schreiben
ist sehr wohl etwas gestanden?
Zeuge: Ja, er hat mir das auch gezeigt, was er
geschrieben hat. Das habe ich auch für gut gehalten.
ER: Im Telefonat hat er nichts gesagt?
Zeuge: Nein.
AGV: Haben Sie diesen Brief nicht gemeinsam mit dem
Herrn Pilhar aufgesetzt?
Zeuge: Nein.
AGV: Er hat das gesagt?
Zeuge: Wir haben die Punkte, um die es geht,
besprochen, aber den Brief hat er aufgesetzt. Ich habe das ganze dann
angeschaut und das eine oder andere korrigiert.
AGV: Sie haben das Wort Anzeige nicht gehört?
Zeuge: Nein.
ER: Was haben Sie während des Telefonats gemacht?
Zeuge: Ich bin danebengestanden.
ER: Sie haben keine andere Tätigkeit ausgeübt?
Zeuge: Es war ein wichtiges Telefonat für den
Herrn Pilhar, was hätte ich daneben machen sollen?
ER Sie könnten das Schreiben kontrolliert haben?
Zeuge: Nein, ich habe versucht, das Telefonat zu
verfolgen.
ASt: Wie ich das Telefonat geführt habe, haben Sie
wirklich nicht mitbekommen, was der Herr Dr. Horcher
gesagt hat?
Zeuge: Ich habe gewisse Antworten erschlossen, aber
ich konnte sie nicht hören.
ASt: Ich habe einige Antworten des Herrn Dr. Horcher
laut wiederholt, daß der Zeuge es mitbekommen hat.
ER: Wurden die Antworten laut wiederholt?
Zeuge: Das ist durchaus möglich, ich kann mich
konkret daran nicht erinnern.
ER: Hat er es gesagt oder wissen Sie es nicht mehr?
Zeuge: Ich würde es als wahrscheinlich bezeichnen.
Solche Wörter, wie Anzeige, hätte ich mir sicher gemerkt.
Festgestellt wird, daß gemäß § 75 StPO der AStV als
Vertreter des Herrn Pilhar von der Verhandlung ausgeschlossen wird.
Schluß des Beweisverfahrens
ASt: beantragt wird schriftlich
AGV: bittet um Abweisung des Antrages
Der Einzelrichter verkündet das
Urteil
Samt den wesentlichen Entscheidungsgründen.
ASt: 3 Tage Bedenkzeit
Ende: 10.25 Uhr