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Die Onkologie - und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet

Eine Sammlung offizieller Statements;
zusammengestellt von 'Die Eltern von Olivia'

Stand: 11.5.99

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Die sog. 'wissenschaftlich anerkannte' Krebstherapie ...

Der große Bluff mit dem Begriff "wissenschaftlich anerkannt"

Medizin

Von lat. mederi: heilen; Bereich der menschl. Kultur, der für die Erhaltung von Gesundheit und Leben und Wiedereingliederung in das soziale Leben sorgt.

Ihr Erscheinungsbild ist variabel, abhängig von der Gesamtkultur, in der sie steht. In primitiven Kulturen ist sie angesiedelt zwischen Empirie und Dämonenglauben, in der religiösen oder philos. bestimmten Umgebung entwickelt sie metaphys. Züge, und in einer industriell orientierten Kultur dominieren techn.-naturwiss. bestimmte Denk- und Handlungsweisen.

M. ist stets nur Mittel zum Zweck, wendet Wissenschaft an und gründet sich auf sie (z.B. Physik, Chemie, Biologie, Anatomie, Physiologie, Psychologie) ist aber selbst keine Wissenschaft.

[Aus Harenberg Kompaktlexikon in 5 Bänden, 2. teilweise überarbeitet und aktualisierte Auflage Okt. 1994 ISBN 3-611-00396-4]

In einem Schriftwechsel, der sich über 17 Monate hinzog, hat der Präsident des ZDN, Dr. med. Klaus Peter Schlebusch, versucht, bei der Bundesärztekammer in Erfahrung zu bringen, wer für die Beurteilung, ob eine Heilmethode "wissenschaftlich allgemein anerkannt" ist, zuständig ist. Der Briefwechsel dokumentiert nicht nur, daß für die Verleihung des Prädikats "wissenschaftlich anerkannt" offenbar niemand zuständig ist, sondern er dokumentiert auch eine unerträgliche Arroganz der Herren Professoren, die auf Kosten der Ärzte-Kollegen leben und höchst angewidert mit denen korrespondieren, die sie bezahlen. Der größte Skandal aber ist, daß niemand für den Begriff "wissenschaftlich anerkannt" zuständig ist, es sich also offensichtlich um eine völlig wertlose Worthülse handelt, die damit auch juristisch keinerlei Bedeutung hat.
[...]
Die Hinweise der Krankenkassen, Therapiemethoden deshalb nicht als erstattungsfähig anzusehen, weil sie "wissenschaftlich nicht anerkannt" sind, entbehren jeder sachlichen, fachlichen und juristischen Grundlage. Es gibt keine Institution, die sich für die Vergabe eines solchen Prädikats (positiv oder negativ) für zuständig hält.

[Aus: raum&zeit, 63/93, "Wissenschaftlich anerkannt" - niemand ist dafür zuständig]

Der Begriff "wissenschaftlich anerkannt", eigentlich zum Schutz vor Mißbrauch durch Quacksalber geschaffen, ist nicht nur unklar, sondern wird selber mißbräuchlich verwendet. Daß dabei nicht wissenschaftliche Überlegungen maßgebend sind, sondern vor allem Machtinteressen, vermutet auch der Herdecker Dozent Gerhard Kienle: "Die Gleichartigkeit oder Ähnlichkeit von Argumenten und Formulierungen der Privatkrankenkassen läßt auf eine Verabredung schließen. Hier müßte überprüft werden, ob nicht ein unerlaubtes Kartell vorliegt."

[Aus: 'Die Krebsmafia', Christian Bachmann]

Hierher gehört auch die Feststellung von Priv.-Doz. Dr. Gerhard Kienle, eines anthroposophisch engagierten Streiters für eine biologische Medizin: "Die Krebstherapie ist ein Musterbeispiel, daß eine privilegierte Theorie aus irrationalem Grund in den Status eines 'anerkannten Standes der Wissenschaft' gestellt wurde" - nur ist eben sehr vieles bis fast alles im Zusammenhang mit Krebs von Irrationalität geprägt. Von dem modernen Ablaßhandel der "Deutschen Krebshilfe" bis zu der alljährlichen Verheißung renommierter Institute eines neuentdeckten Mittels oder Verfahrens.

[Aus: Münchner Merkur, 19.7.81, Die seltsamen Methoden der Dr. Mildred Scheel]

Die Krebsmedizin hat keine Kontrollinstanz über sich. Sie ist Richter in eigener Sache.

[Aus: Jahrhundert-Skandal KREBS, W.O. Lenberg]

Es ist nicht entscheidend, ob die Behandlung nützt

Der Beitrag ('Bleib gesund' Nr. 12/1983, H.J.) beginnt mit der Feststellung einer allgemein bekannten Tatsache, nämlich, daß es für die Leistungspflicht der Krankenkassen völlig unerheblich ist, ob eine Behandlung etwas nützt oder nicht (oder gar schadet); das wichtigste Kriterium für die Kassen ist die 'wissenschaftliche Anerkennung' eines Medikaments oder einer Behandlungsmethode. Und dies, so bemerkt H.J., obwohl "es sich dabei im Grunde um einen recht nebulosen Begriff handelt, der nirgends definiert ist." - Es heißt dann weiter: "Eine große deutsche Krankenkasse hatte sich geweigert, einem an multipler Sklerose erkrankten Patienten die Kosten seiner Behandlung zu vergüten, die in einer Klinik durchgeführt worden war, wo auch mit 'wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten' Methoden gute Resultate erzielt werden."

Der Patient habe jedoch über die erforderliche Energie verfügt, um den Rechtsweg zu beschreiten. "Nachdem ihm in der Folge durch die unteren Instanzen die Kostenerstattung zugesprochen worden war, glaubte die Kasse, die Sache vor den Bundesgerichtshof ziehen zu müssen. Sie argumentierte damit, daß es sich bei allen 'wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten' Methoden um 'experimentelle Forschung und Therapie' handle, also um eine Art Versuche am Menschen, die demgemäß nicht der Kassenpflichtleistung unterstünden."

Was heißt 'wissenschaftlich anerkannt'?

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist der Begriff der 'wissenschaftlichen Anerkennung' im Grunde nichts anderes als die gerade geltende Auffassung jener Fachleute, "die gerade das Sagen haben". Juristisch gesehen sie dies aber für die Beurteilung einer Behandlungsmethode von untergeordneter Bedeutung. Viel wesentlicher sei die Sachlage, "und die präsentierte sich im vorliegenden Fall doch so, daß die Ursachen der MS nicht erforscht und die 'überwiegend angewandte' Behandlungsmethode erfolglos sei.

Daraus folgerte das Gericht, daß auch diese Behandlungsweise nicht als 'wissenschaftlich anerkannt' betrachtet werden dürfe, denn der Nachweis der medizinischen 'Richtigkeit' der offiziellen Behandlungsweise sei ja nicht zu erbringen. Aus diesem Grunde habe jede Art der Behandlung lediglich experimentellen Charakter, und in der alternativen Behandlungsmethode liege zumindest kein größeres Risiko für den Patienten als in der schulmedizinisch anerkannten."

H.J. bemerkt des weiteren, daß es in der Medizin eine Reihe von Leiden gebe, die völlig unzureichend oder gar nicht erforscht sind, wie Krebs, Rheuma, Bluthochdruck, Herzinfarkte usw. - "Nach dem vorliegenden Urteil des Bundesgerichtshofes haben demgemäß auch alle diesbezüglichen Behandlungsmethoden ebenfalls nur 'experimentellen Charakter'. Sie sind zwar zum Teil 'wissenschaftlich anerkannt', aber durchaus nicht gesichert. Wie die Wissenschaft damit fertig wird, ist uns schleierhaft."

Der Alleinvertretungsanspruch der Schulmedizin wankt

Auf jeden Fall sei der Alleinvertretungsanspruch der Schulmedizin gegenüber anderen medizinischen Methoden dank dieses BGH-Urteils "arg ins Wanken geraten", doch sei dies vielleicht gar nicht so übel. "Denn wir dürfen die Tatsache nicht übersehen, daß es auf dieser Welt höchst selten das wissenschaftliche Establishment ist, das echte Fortschritte bringen kann, da es sich seiner Natur gemäß stets stockkonservativ gebärdet." Deshalb seien es zumeist die von ihm angefeindeten und verlachten 'Außenseiter', die entscheidende neue Erkenntnisse brächten. Das gelte ganz besonders in der Medizin.

[Aus: Der Naturarzt, 9/84; Zweifel an der 'Schulmedizin']

siehe auch:
Ihre 'Therapie' ist ein Experiment mit Tieren und Menschen - Die Onkologie - und was [sich] die Schulmedizin sonst noch leistet

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Anmerkung:

"Wissenschaftlich anerkannt" heißt:  Wir haben auch dann recht, wenn wir unrecht haben!

siehe auch:

Deutscher Bundestag (Petitionsausschuß) an Dr. Lanka, 17.05.2001 - HIV-Nachweis ist nicht erfolgt

 

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