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Die Onkologie
- und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet
Eine Sammlung offizieller Statements;
zusammengestellt von 'Die Eltern von Olivia'
Stand: 11.5.99 |

| Medizin Von lat. mederi: heilen; Bereich der menschl.
Kultur, der für die Erhaltung von Gesundheit und Leben und
Wiedereingliederung in das soziale Leben sorgt.
Ihr Erscheinungsbild ist variabel, abhängig von der Gesamtkultur, in
der sie steht. In primitiven Kulturen ist sie angesiedelt zwischen
Empirie und Dämonenglauben, in der religiösen oder philos. bestimmten
Umgebung entwickelt sie metaphys. Züge, und in einer industriell
orientierten Kultur dominieren techn.-naturwiss. bestimmte Denk- und
Handlungsweisen.
M. ist stets nur Mittel zum Zweck, wendet Wissenschaft an und gründet
sich auf sie (z.B. Physik, Chemie, Biologie, Anatomie, Physiologie,
Psychologie) ist aber selbst keine Wissenschaft. |
[Aus Harenberg Kompaktlexikon in 5 Bänden, 2. teilweise überarbeitet und
aktualisierte Auflage Okt. 1994 ISBN 3-611-00396-4]
In einem Schriftwechsel, der sich über 17 Monate hinzog, hat der Präsident des
ZDN,
Dr. med. Klaus Peter Schlebusch, versucht, bei der Bundesärztekammer in
Erfahrung zu bringen, wer für die Beurteilung, ob eine Heilmethode
"wissenschaftlich allgemein anerkannt" ist, zuständig ist. Der Briefwechsel
dokumentiert nicht nur, daß für die Verleihung des Prädikats "wissenschaftlich
anerkannt" offenbar niemand zuständig ist, sondern er dokumentiert auch eine
unerträgliche Arroganz der Herren Professoren, die auf Kosten der Ärzte-Kollegen leben
und höchst angewidert mit denen korrespondieren, die sie bezahlen. Der größte
Skandal aber ist, daß niemand für den Begriff "wissenschaftlich anerkannt"
zuständig ist, es sich also offensichtlich um eine völlig wertlose Worthülse handelt,
die damit auch juristisch keinerlei Bedeutung hat.
[...]
Die Hinweise der Krankenkassen, Therapiemethoden deshalb nicht als erstattungsfähig
anzusehen, weil sie "wissenschaftlich nicht anerkannt" sind, entbehren jeder
sachlichen, fachlichen und juristischen Grundlage. Es gibt keine Institution, die sich
für die Vergabe eines solchen Prädikats (positiv oder negativ) für zuständig hält. |
[Aus: raum&zeit, 63/93, "Wissenschaftlich anerkannt" - niemand ist
dafür zuständig]
| Der Begriff "wissenschaftlich anerkannt", eigentlich zum Schutz vor
Mißbrauch durch Quacksalber geschaffen, ist nicht nur unklar, sondern wird selber
mißbräuchlich verwendet. Daß dabei nicht wissenschaftliche Überlegungen maßgebend
sind, sondern vor allem Machtinteressen, vermutet auch der Herdecker Dozent Gerhard
Kienle: "Die Gleichartigkeit oder Ähnlichkeit von Argumenten und Formulierungen
der Privatkrankenkassen läßt auf eine Verabredung schließen. Hier müßte überprüft
werden, ob nicht ein unerlaubtes Kartell vorliegt." |
[Aus: 'Die Krebsmafia', Christian Bachmann]
| Hierher gehört auch die Feststellung von Priv.-Doz. Dr. Gerhard Kienle, eines
anthroposophisch engagierten Streiters für eine biologische Medizin: "Die
Krebstherapie ist ein Musterbeispiel, daß eine privilegierte Theorie aus irrationalem
Grund in den Status eines 'anerkannten Standes der Wissenschaft' gestellt wurde"
- nur ist eben sehr vieles bis fast alles im Zusammenhang mit Krebs von Irrationalität
geprägt. Von dem modernen Ablaßhandel der "Deutschen Krebshilfe" bis zu
der alljährlichen Verheißung renommierter Institute eines neuentdeckten Mittels oder
Verfahrens. |
[Aus: Münchner Merkur, 19.7.81, Die seltsamen Methoden der Dr. Mildred Scheel]
| Die Krebsmedizin hat keine Kontrollinstanz über sich. Sie ist Richter in eigener
Sache. |
[Aus: Jahrhundert-Skandal KREBS, W.O. Lenberg]
| Es ist nicht entscheidend, ob die
Behandlung nützt Der Beitrag ('Bleib gesund' Nr. 12/1983, H.J.) beginnt mit
der Feststellung einer allgemein bekannten Tatsache, nämlich, daß es für die
Leistungspflicht der Krankenkassen völlig unerheblich ist, ob eine Behandlung etwas
nützt oder nicht (oder gar schadet); das wichtigste Kriterium für die Kassen ist die
'wissenschaftliche Anerkennung' eines Medikaments oder einer Behandlungsmethode. Und dies,
so bemerkt H.J., obwohl "es sich dabei im Grunde um einen recht nebulosen Begriff
handelt, der nirgends definiert ist." - Es heißt dann weiter: "Eine große
deutsche Krankenkasse hatte sich geweigert, einem an multipler Sklerose erkrankten
Patienten die Kosten seiner Behandlung zu vergüten, die in einer Klinik durchgeführt
worden war, wo auch mit 'wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten' Methoden gute
Resultate erzielt werden."
Der Patient habe jedoch über die erforderliche Energie verfügt, um den Rechtsweg zu
beschreiten. "Nachdem ihm in der Folge durch die unteren Instanzen die
Kostenerstattung zugesprochen worden war, glaubte die Kasse, die Sache vor den
Bundesgerichtshof ziehen zu müssen. Sie argumentierte damit, daß es sich bei allen
'wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten' Methoden um 'experimentelle Forschung und
Therapie' handle, also um eine Art Versuche am Menschen, die demgemäß nicht der
Kassenpflichtleistung unterstünden."
Was heißt 'wissenschaftlich anerkannt'?
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist der Begriff der 'wissenschaftlichen
Anerkennung' im Grunde nichts anderes als die gerade geltende Auffassung jener Fachleute,
"die gerade das Sagen haben". Juristisch gesehen sie dies aber für die
Beurteilung einer Behandlungsmethode von untergeordneter Bedeutung. Viel wesentlicher sei
die Sachlage, "und die präsentierte sich im vorliegenden Fall doch so, daß die
Ursachen der MS nicht erforscht und die 'überwiegend angewandte' Behandlungsmethode
erfolglos sei.
Daraus folgerte das Gericht, daß auch diese Behandlungsweise nicht als
'wissenschaftlich anerkannt' betrachtet werden dürfe, denn der Nachweis der medizinischen
'Richtigkeit' der offiziellen Behandlungsweise sei ja nicht zu erbringen. Aus diesem
Grunde habe jede Art der Behandlung lediglich experimentellen Charakter, und in der
alternativen Behandlungsmethode liege zumindest kein größeres Risiko für den Patienten
als in der schulmedizinisch anerkannten."
H.J. bemerkt des weiteren, daß es in der Medizin eine Reihe von Leiden gebe, die
völlig unzureichend oder gar nicht erforscht sind, wie Krebs, Rheuma, Bluthochdruck,
Herzinfarkte usw. - "Nach dem vorliegenden Urteil des Bundesgerichtshofes haben
demgemäß auch alle diesbezüglichen Behandlungsmethoden ebenfalls nur 'experimentellen
Charakter'. Sie sind zwar zum Teil 'wissenschaftlich anerkannt', aber durchaus nicht
gesichert. Wie die Wissenschaft damit fertig wird, ist uns schleierhaft."
Der Alleinvertretungsanspruch der Schulmedizin wankt
Auf jeden Fall sei der Alleinvertretungsanspruch der Schulmedizin gegenüber anderen
medizinischen Methoden dank dieses BGH-Urteils "arg ins Wanken geraten", doch
sei dies vielleicht gar nicht so übel. "Denn wir dürfen die Tatsache nicht
übersehen, daß es auf dieser Welt höchst selten das wissenschaftliche Establishment
ist, das echte Fortschritte bringen kann, da es sich seiner Natur gemäß stets
stockkonservativ gebärdet." Deshalb seien es zumeist die von ihm angefeindeten und
verlachten 'Außenseiter', die entscheidende neue Erkenntnisse brächten. Das gelte ganz
besonders in der Medizin. |
[Aus: Der Naturarzt, 9/84; Zweifel an der 'Schulmedizin']
siehe auch:
Ihre 'Therapie' ist ein Experiment
mit Tieren und Menschen - Die Onkologie - und was [sich] die Schulmedizin
sonst noch leistet

Anmerkung:
"Wissenschaftlich anerkannt" heißt:
Wir haben auch dann
recht, wenn wir unrecht haben!
siehe auch:
Deutscher Bundestag (Petitionsausschuß) an Dr. Lanka, 17.05.2001 - HIV-Nachweis ist nicht erfolgt

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