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Die Onkologie - und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet

Eine Sammlung offizieller Statements;
zusammengestellt von 'Die Eltern von Olivia'

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  ... und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet!

DER KRIEG GEGEN DIE MASSE - oder  B I O E T H I K

Frankensteins Deckname

Mit Steuergeldern und über unsere Köpfe hinweg wird hier in wohltemperierten Labors, Tier und Mensch viviseziert und 'neue heile Welt' geplant, in welcher Krankheit nie ausstirbt, sondern als Wirtschaftsfaktor Nr. 1 am Köcheln gehalten wird.

Tradition und Prinzip des 'Arzttums', die Menschen zu lehren, alle krankmachenden Ursachen zu meiden, wird hier mit Füßen getreten.

[Aus: raum&zeit 88/97, Der Patient wird völlig entblutet und seine Organe zugleich unterkühlt]

Außerdem ist künftig die Menschenwürde gleichrangig mit der Freiheit der Forschung und schließlich hat der Einzelmensch hinter den Interessen der Species Mensch zurückzustehen. Man wird den einzelnen opfern, wenn es um ein Kollektiv oder "hochrangige Forschung" geht.

[Aus: raum&zeit, 87/97, Bioethik-Konvention unterscheidet künftig zwischen Menschen und Nicht-Menschen]

Die wahren Aussagen der Konvention

Solche Behauptungen veranlassen einen kritischen Leser dieser Nachricht, die Artikel der Ethik-Konvention näher anzuschauen. Er entdeckt dann für den Laien nur schwer erkennbare offengelassene "Hintertürchen", die sich die Verfasser der Konvention wohlweislich eingebaut haben:

Artikel 15 erlaubt die Forschung an "in-vitro-hergestellten" Menschenembryonen bis zum Alter von 14 Tagen. Es besteht jedoch eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen und Hintergrundabsprachen, die eine Altersbegrenzung ignorieren. Das eindrucksvolle Verbot zur Herstellung menschlicher Embryonen "ausschließlich für Forschungszwecke" erweist sich bei näherem Hinsehen als sehr durchlässig. Bei jeder "in-vitro-Fertilisation" entstehen mehrere Embryonen, die nicht ausschließlich zu Forschungszwecken hergestellt wurden und deshalb zu Forschungsvorhaben verwendet werden dürfen!

Artikel 16 erlaubt forschende und experimentelle Eingriffe am Menschen, wenn "übergeordnete Interessen" vorliegen. Was das jedoch für Interessen sein sollen, wird nirgendwo definiert. Ganz offensichtlich werden Forschungsinteressen als "übergeordnet" angesehen. Wenn keine gesunden Personen zur Verfügung stehen, könnten die Experimente auch an "entscheidungsunfähigen Personen" durchgeführt werden. Nach allgemeiner Definition sind das Menschen, die wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, körperlichen Behinderungen und Erkrankungen, hohen Alters, Rauschgiftsucht, chronischer Trinksucht oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage sind, "verantwortliche Entscheidungen über ihre Person zu treffen": Einzige Bedingung ist, daß Risiken "vernachlässigbar" sein müssen. Obwohl dieser Begriff ebenfalls nicht ausgewiesen ist, wird diese scheinbar einschränkende Bedingung im nächsten Absatz wieder aufgehoben. Dort heißt es: "Ausnahmen von dieser Regelung seien bei übergeordneten Interessen auch für Eingriffe ohne therapeutischen Wert erlaubt".

Der Artikel 17 genehmigt gentechnische Eingriffe in das menschliche Genom (Genom = die gesamte genetische Information einer Keimzelle), jedoch nicht in die Keimbahn des Menschen. Bei oberflächlicher Betrachtung und ungenügenden speziellen Kenntnissen erscheint das vertretbar, doch wird hier eine weitere Hintertür weit offengehalten. Unmittelbar danach liest man nämlich: "Solche Eingriffe (in die Keimbahn, d.V.) dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als sie nicht mit dem Ziele der Keimbahnmanipulation erfolgen". Damit erweist sich das eindrucksvolle Gebot genau als sein Gegenteil, nämlich als uneingeschränkte Genehmigung von gentechnischen Keimbahneingriffen, wenn sie ohne Zielsetzung einer Manipulation vorgenommen werden. Wer will und kann das posthum überprüfen?

Im Artikel 11 wird der brisante und noch weitgehend ungeklärte Bereich der "Organbeschaffung von Verstorbenen" zu Transplantationszwecken lediglich angedeutet, in dem diese Fragen mit dem Ziel einer Förderung der Organbeschaffung zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden sollen.

Dr. med. Werner Hartinger

[Aus: Sanum-Post, 36/96, Ist die Würde des Menschen in Gefahr?]

Aber viel beklemmender ist der 'kalte Teufel', der aus wissenschaftlicher Neugier mordet. Das ist der Arzt, der Dissidenten in psychiatrischen Staatskliniken Injektionen mit verrückt machenden Substanzen verabreicht und das Ergebnis mit kühlem Interesse betrachtet. Das ist der Wissenschaftler, der einen lebenden menschlichen Fötus für interessante Experimente verwendet und dann, wenn er abends nach Hause kommt, seinen Kindern über den Kopf streicht. Das ist der Psychologe, der mit Hilfe eines raffiniert ausgeklügelten psychologischen Foltersystems von grauenhafter Bestrafung und winziger Belohnung den politischen Gegner in einen sklavischen Mitläufer verwandelt."

[Asu: "Engel", Dr. med. H.C. Moolenburgh]

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