Die Organentnahme
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Die Onkologie - und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet

Eine Sammlung offizieller Statements;
zusammengestellt von 'Die Eltern von Olivia'

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  ... und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet!

DER KRIEG GEGEN DIE MASSE - oder  B I O E T H I K

Die Organentnahme

Pittsburger Protokoll:

Schreibt den Hirntod als Tod des Menschen fest.

[Aus: raum&zeit 88/97, Der Patient wird völlig entblutet und seine Organe zugleich unterkühlt]

Prof. Renée Fox, University of Pennsylvania

"Eine gemeine Art eines medizinisch rationalisierten Kannibalismus, der verboten werden müßte."

[Aus: raum&zeit 88/97, Der Patient wird völlig entblutet und seine Organe zugleich unterkühlt]

Senior Research an der Uni Kopenhagen und Vorsitzender der Tierethik-Kommission, Peter Sandoe und Mitglied der bioethischen Forschungsgruppe der Uni Kopenhagen, Kappel Klemens:

"Nach unseren Auffassungen scheint es ganz natürlich, zu sagen, daß die Organe lebender Personen lebenswichtige Gesundheitsressourcen sind, die wie alle anderen lebenswichtigen Ressourcen gerecht verteilt werden müssen. Wir können uns daher gezwungen sehen, darauf zu bestehen, daß alte Menschen getötet werden, damit ihre Organe an jüngere, kritisch kranke Personen, umverteilt werden können, die ohne diese Organe bald sterben würden. "

[Aus: raum&zeit 88/97, Der Patient wird völlig entblutet und seine Organe zugleich unterkühlt]

Eurotransplant: Österreich belegt ersten Rang bei Explantationen - Zwölf Prozent Zuwachs

... Der Hauptgrund für die sich zunehmend unterscheidenden Zahlen liegt in der Rekrutierung von gehirntoten Spendern.

... Da zahlte sich die intensivierte Zusammenarbeit mit den intensivmedizinsichen Abteilungen der Krankenhäuser aus. Experten orten gerade in Oberösterreich und Salzburg noch Potential.

... Rechtlich ist in Österreich die Organentnahme - exklusive eines dezidierten Widerspruchs durch eine Person zu Lebzeiten - im Fall des Gehirntodes möglich. Österreich gilt hier auch juristisch als Vorzeigemodell. Eine Zustimmung von Verwandten ist nicht erforderlich.

[Salzburger Nachrichten, 27.1.2000 - Österreichs Organspenden für Europa

Anmerkung:
Was in diesem Artikel so gelobt wird, soll kurz umrissen werden: In Österreich gilt jeder Patient, bei dem man willkürlich festgelegte Gehirnströme nicht mehr messen kann, als freies 'Gemüsefeld', das man nach belieben abernten kann. Sie gelten als Hirntote! Allerdings wacht so mancher Gehirntote wieder auf - bevor er abgeerntet wurde. Solche Gehirntote müssen bis zur Ausweidung künstlich z.B. beatmet

Das österr. Gesetz geht davon aus, daß der kleine Mann auf der Straße stillschweigen mit seiner möglichen Organentnahme einverstanden ist. Ist er es nicht, muß er einer Organentnahme schriftlich widersprechen. Wer weiß das aber schon?

Auch die Angehörigen haben keinerlei Rechte, dieser Organentnahme an einem Angehörigen zu widersprechen! Patientenanwalt Pickl sinngemäß in einem Radiointerview: "Es muß der Bevölkerung klar gemacht werden, daß sie auf ihre Toten keinerlei Anspruch haben!" Es stellt sich sofort die Frage, wer, wenn nicht die Angehörigen, sich das Recht auf den Toten einfach nehmen darf?]

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