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Die letzten Minuten des Spenders Die Schwächsten Nichtpersonen
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Die Onkologie
- und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet
Eine Sammlung offizieller Statements;
zusammengestellt von 'Die Eltern von Olivia' |

... und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet!
DER KRIEG GEGEN DIE MASSE - oder B I O E T H I K
Die Organentnahme
| Pittsburger Protokoll: Schreibt den Hirntod als Tod des
Menschen fest. |
[Aus: raum&zeit 88/97, Der Patient wird völlig entblutet und seine Organe
zugleich unterkühlt]
| Prof. Renée Fox, University of Pennsylvania "Eine
gemeine Art eines medizinisch rationalisierten Kannibalismus, der verboten werden
müßte." |
[Aus: raum&zeit 88/97, Der Patient wird völlig entblutet und seine Organe
zugleich unterkühlt]
| Senior Research an der Uni Kopenhagen und Vorsitzender der
Tierethik-Kommission,
Peter Sandoe und Mitglied der bioethischen Forschungsgruppe der Uni
Kopenhagen, Kappel Klemens: "Nach unseren Auffassungen
scheint es ganz natürlich, zu sagen, daß die Organe lebender Personen lebenswichtige
Gesundheitsressourcen sind, die wie alle anderen lebenswichtigen Ressourcen gerecht
verteilt werden müssen. Wir können uns daher gezwungen sehen, darauf zu bestehen,
daß alte Menschen getötet werden, damit ihre Organe an jüngere, kritisch kranke
Personen, umverteilt werden können, die ohne diese Organe bald sterben würden. " |
[Aus: raum&zeit 88/97, Der Patient wird völlig entblutet und seine Organe
zugleich unterkühlt]
| Eurotransplant: Österreich belegt ersten Rang bei
Explantationen - Zwölf Prozent Zuwachs
... Der Hauptgrund für die sich zunehmend unterscheidenden Zahlen
liegt in der Rekrutierung von gehirntoten Spendern.
... Da zahlte sich die intensivierte Zusammenarbeit mit den
intensivmedizinsichen Abteilungen der Krankenhäuser aus. Experten orten
gerade in Oberösterreich und Salzburg noch Potential.
... Rechtlich ist in Österreich die Organentnahme - exklusive eines
dezidierten Widerspruchs durch eine Person zu Lebzeiten - im Fall des
Gehirntodes möglich. Österreich gilt hier auch juristisch als
Vorzeigemodell. Eine Zustimmung von Verwandten ist nicht erforderlich. |
[Salzburger Nachrichten, 27.1.2000 - Österreichs Organspenden für Europa
Anmerkung:
Was in diesem Artikel so gelobt wird, soll kurz umrissen werden: In Österreich
gilt jeder Patient, bei dem man willkürlich festgelegte Gehirnströme nicht
mehr messen kann, als freies 'Gemüsefeld', das man nach belieben abernten kann.
Sie gelten als Hirntote! Allerdings wacht so mancher Gehirntote wieder auf -
bevor er abgeerntet wurde. Solche Gehirntote müssen bis zur Ausweidung
künstlich z.B. beatmet
Das österr. Gesetz geht davon aus, daß der kleine Mann auf der Straße
stillschweigen mit seiner möglichen Organentnahme einverstanden ist. Ist er es
nicht, muß er einer Organentnahme schriftlich widersprechen. Wer weiß das aber
schon?
Auch die Angehörigen haben keinerlei Rechte, dieser Organentnahme an
einem Angehörigen zu widersprechen! Patientenanwalt
Pickl sinngemäß in einem
Radiointerview: "Es muß der Bevölkerung klar gemacht werden, daß sie auf
ihre Toten keinerlei Anspruch haben!" Es stellt sich sofort die
Frage, wer, wenn nicht die Angehörigen, sich das Recht auf den Toten einfach
nehmen darf?]

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