Zuerst die Kuh dann Du
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Die Onkologie - und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet

Eine Sammlung offizieller Statements;
zusammengestellt von 'Die Eltern von Olivia'

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  ... und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet!

DER KRIEG GEGEN DIE MASSE - oder  B I O E T H I K

Die G E N T E C H N I K

Zuerst die Kuh - dann DU!!
Ursel Fuchs:
Da ist ein Prozeß und eine Methode, die es in der Tiermedizin seit langem gibt. Und es gibt einen Spruch, der heißt: 'Erst die Kuh, dann Du!', denn die meisten Methoden, die speziell in der Fortpflanzungsmedizin je entwickelt worden sind, sind zuvor am Tier ausprobiert worden, z.B. auch die künstliche Befruchtung ist von der Tiermedizin dann auf den Menschen übertragen worden.
Bei der Keimbahntherapie - die man wie gesagt bei den Tieren schon macht - handelt es sich um die Veränderung des Erbguts in den Keimzellen, daher Keimbahntherapie. Das kann entweder die Eizelle des Mutterwesens oder die Samenzelle des männlichen Wesens sein, oder es kann der noch ganz frühe Embryo in einem noch teilungsfähigen Stadium etwa bis 8 Zellen sein, die - wie man sagt - noch omnipotent sind, also noch alle Möglichkeiten haben, sich zu einem vollständigen Wesen zu entwickeln. Was bei den Tieren dabei herauskommt, ist z.B. daß man ein Menschengen oder das Gen eines größeren Säugetieres in ein kleineres embryonales transportiert, wenn sie so wollen, um z.B. das Größenwachstum anzuregen. Oder indem man - ein berühmtes Beispiel ist das Schaf Trazy, das der Firma Bayer gehört - mit einem Menschengen dazu veranlaßt, mit seiner Milch ein Medikament auszuscheiden, das sonst nur sehr teuer und nur in ganz kleinen Mengen hergestellt werden kann. Es ist also möglich, in die Keimbahn von Säugetieren einzugreifen, zur Leistungssteigerung, z.B. auch für die Forschung - die berühmt-berüchtigte sog. Havard-Krebsmaus, die künstlich besonders krebsanfällig gezüchtet worden ist mit Hilfe von Gentechnik - ist so ein Beispiel dieses erste patentierte Säugetier in Europa, gegen das auch siebzehn Einsprüche vorliegen. Sie können den Streit um die BST-Wachstumshormon-Kuh mit den unerhörten Milchmengen - die kein Mensch braucht, bei unserem Milchüberfluß - und die also zum Preis dann hat ganz erhebliche Krankheitsfolgen bei den Tieren. Man kennt die Versuche Geflügel und Hühner größer und schwerer zu züchten. Geklappt hat es besonders gut bei Lachsen, die man mit einem Wachstumshormon zu ungeahntem Größenwachstum in kurzer Zeit gebracht hat.

Peter Huemer:
Ein weiterer Aspekt dieser Konvention ist die Keimbahntherapie und da sehe ich den klassischen Versuch, die beiden Prinzipien unter einen Hut zu bringen, nämlich; die Keimbahntherapie ist verboten, aber die Forschung ist erlaubt. D.h. der Doktor darf zwar nicht an ihrem Erbgut herumbasteln, weil das gegen das Prinzip der Menschenwürde verstößt, gleichzeitig aber wird das Prinzip der Forschungsfreiheit als unverzichtbar und gleichrangig daneben gestellt.

Ursel Fuchs:
Das ist, so wie Sie es beschrieben haben, richtig. Es ist natürlich eine halbherzige Verbotsregelung. Sie fragen uns natürlich, wozu eine erlaubte Forschung zu einer verbotenen Methode? Und wenn man die Debatten innerhalb des Lenkungsausschusses kennt, wo z.B. ganz offen gefragt wird: 'Wieso soll man Keimbahntherapie überhaupt verbieten?', und wenn man weiß, daß das aus den unterschiedlichen Nationen auch sehr unterschiedlich geäußert wird, dann darf man damit rechnen, daß dieses Tabu auch irgendwann ganz fallen wird. Ein New Yorker Biochemiker, Dr. Dirlicka, schreibt, daß bereits an 30 Instituten weltweit an der Keimbahn am Menschen konkret geforscht würde. Es ist kein eindeutiges Verbot! Es ist übrigens auch in der UNESCO-Deklaration zum menschlichen Genom kein eindeutiges Verbot, weder zur Keimbahntherapie, noch zum Klonieren - was nun jetzt ja noch erschwerend dazukommt. Also diese zwei massiven Züchtungsmöglichkeiten am Menschen, sind bislang nirgendwo weltweit eindeutig verboten.

Peter Huemer:
Aber im Prinzip ist sie verboten. Ebenso, wie im Prinzip verboten ist die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Allerdings die Embryonen, die in-vitro Fertilisation abfallen, die sind dem Forscher erlaubt und zugänglich.

Ursel Fuchs:
Die sind zugänglich, wobei der Passus 'bei entsprechendem Schutz' noch eingefügt ist, wie auch immer der aussehen mag. Unser Embryonen-Schutzgesetz verbietet verbrauchende Forschung an Embryonen und es ist eine ganz klare Kontroverse zu diesem deutschen Gesetz - das ist gar keine Frage.

[Aus: ÖR; 'Im Gespräch', 15.5.1997, mit Peter Huemer und Wissenschaftsautorin Ursel Fuchs; Thema: Bioethik]

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