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Die Onkologie
- und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet
Eine Sammlung offizieller Statements;
zusammengestellt von 'Die Eltern von Olivia' |

... und was (sich) die Schulmedizin sonst noch leistet!
DER KRIEG GEGEN DIE MASSE - oder B I O E T H I K
Die G E N T E C H N I K
Zuerst die Kuh - dann DU!!
Ursel Fuchs:
Da ist ein Prozeß und eine Methode, die es in der Tiermedizin seit langem gibt. Und
es gibt einen Spruch, der heißt: 'Erst die Kuh, dann Du!', denn die meisten
Methoden, die speziell in der Fortpflanzungsmedizin je entwickelt worden sind, sind zuvor
am Tier ausprobiert worden, z.B. auch die künstliche Befruchtung ist von der Tiermedizin
dann auf den Menschen übertragen worden.
Bei der Keimbahntherapie - die man wie gesagt bei den Tieren schon macht - handelt es sich
um die Veränderung des Erbguts in den Keimzellen, daher Keimbahntherapie. Das kann
entweder die Eizelle des Mutterwesens oder die Samenzelle des männlichen Wesens sein,
oder es kann der noch ganz frühe Embryo in einem noch teilungsfähigen Stadium etwa bis 8
Zellen sein, die - wie man sagt - noch omnipotent sind, also noch alle Möglichkeiten
haben, sich zu einem vollständigen Wesen zu entwickeln. Was bei den Tieren dabei
herauskommt, ist z.B. daß man ein Menschengen oder das Gen eines größeren Säugetieres
in ein kleineres embryonales transportiert, wenn sie so wollen, um z.B. das
Größenwachstum anzuregen. Oder indem man - ein berühmtes Beispiel ist das Schaf
Trazy,
das der Firma Bayer gehört - mit einem Menschengen dazu veranlaßt, mit seiner Milch ein
Medikament auszuscheiden, das sonst nur sehr teuer und nur in ganz kleinen Mengen
hergestellt werden kann. Es ist also möglich, in die Keimbahn von Säugetieren
einzugreifen, zur Leistungssteigerung, z.B. auch für die Forschung - die
berühmt-berüchtigte sog. Havard-Krebsmaus, die künstlich besonders krebsanfällig
gezüchtet worden ist mit Hilfe von Gentechnik - ist so ein Beispiel dieses erste
patentierte Säugetier in Europa, gegen das auch siebzehn Einsprüche vorliegen. Sie
können den Streit um die BST-Wachstumshormon-Kuh mit den unerhörten Milchmengen - die
kein Mensch braucht, bei unserem Milchüberfluß - und die also zum Preis dann hat ganz
erhebliche Krankheitsfolgen bei den Tieren. Man kennt die Versuche Geflügel und Hühner
größer und schwerer zu züchten. Geklappt hat es besonders gut bei Lachsen, die man mit
einem Wachstumshormon zu ungeahntem Größenwachstum in kurzer Zeit gebracht hat. Peter
Huemer:
Ein weiterer Aspekt dieser Konvention ist die Keimbahntherapie und da sehe ich den
klassischen Versuch, die beiden Prinzipien unter einen Hut zu bringen, nämlich; die
Keimbahntherapie ist verboten, aber die Forschung ist erlaubt. D.h. der Doktor darf
zwar nicht an ihrem Erbgut herumbasteln, weil das gegen das Prinzip der Menschenwürde
verstößt, gleichzeitig aber wird das Prinzip der Forschungsfreiheit als unverzichtbar
und gleichrangig daneben gestellt.
Ursel Fuchs:
Das ist, so wie Sie es beschrieben haben, richtig. Es ist natürlich eine halbherzige
Verbotsregelung. Sie fragen uns natürlich, wozu eine erlaubte Forschung zu einer
verbotenen Methode? Und wenn man die Debatten innerhalb des Lenkungsausschusses kennt, wo
z.B. ganz offen gefragt wird: 'Wieso soll man Keimbahntherapie überhaupt verbieten?',
und wenn man weiß, daß das aus den unterschiedlichen Nationen auch sehr unterschiedlich
geäußert wird, dann darf man damit rechnen, daß dieses Tabu auch irgendwann ganz
fallen wird. Ein New Yorker Biochemiker, Dr. Dirlicka, schreibt, daß
bereits an 30 Instituten weltweit an der Keimbahn am Menschen konkret geforscht würde. Es
ist kein eindeutiges Verbot! Es ist übrigens auch in der UNESCO-Deklaration zum
menschlichen Genom kein eindeutiges Verbot, weder zur Keimbahntherapie, noch zum
Klonieren - was nun jetzt ja noch erschwerend dazukommt. Also diese zwei massiven Züchtungsmöglichkeiten
am Menschen, sind bislang nirgendwo weltweit eindeutig verboten.
Peter Huemer:
Aber im Prinzip ist sie verboten. Ebenso, wie im Prinzip verboten ist die Herstellung
von Embryonen zu Forschungszwecken. Allerdings die Embryonen, die in-vitro Fertilisation
abfallen, die sind dem Forscher erlaubt und zugänglich.
Ursel Fuchs:
Die sind zugänglich, wobei der Passus 'bei entsprechendem Schutz' noch eingefügt
ist, wie auch immer der aussehen mag. Unser Embryonen-Schutzgesetz verbietet verbrauchende
Forschung an Embryonen und es ist eine ganz klare Kontroverse zu diesem deutschen Gesetz -
das ist gar keine Frage. |
[Aus: ÖR; 'Im Gespräch', 15.5.1997, mit Peter Huemer und Wissenschaftsautorin
Ursel Fuchs; Thema: Bioethik]

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