Grundrechte
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Für Patienten relevante Urteile

Die Grundrechte

Artikel 1

Menschenwürde, Grundrechtsbildung der staatlichen Gewalt

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverzichtlichen und veräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

siehe auch:

Sächsischer Landtag an Herrn Jost, 28.05.2002 - Petition kann nicht abgeholfen werden

 

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