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Patientenrechte
Grundlagen der Patientenrechte sind die internationalen Menschenrechteund die nationalen Rechtsordnungen
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| das absolute und ausnahmslose Recht auf Selbstbestimmung | |
| das Recht auf eine von Willensmängel freie Meinungsbildung und damit verbunden | |
| das Recht auf die umfassende Aufklärung (über Diagnose und Prognose) über alle formal-wissenschaftlichen (schulmedizinischen, orthodoxen) und empirisch-wissenschaftlichen (aus der Erfahrung und Überlieferung entwickelten, natürlichen) Behandlungsmethoden | |
| das Recht auf die ungefährlichste Untersuchungs- und Behandlungsmethode | |
| das Recht auf die auf den Patienten abgestimmte und von diesem gewünschte (und nicht die von der orthodoxen Medizin bevorzugten) Behandlungsmethode | |
| das Recht auf psychische, liebevolle Betreuung, da Krankheit stets ein Ausdruck von Disharmonie zwischen Psyche und Körper ist (was kränkt macht krank) | |
| das Recht, zeitgerecht auf alle Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Behandlungsmethode einschließlich des Austauschrisikos (die zwangsläufigen Nachteile einer Behandlung) vom Arzt hingewiesen zu werden | |
| das Recht auf Einsichtnahme in die Krankengeschichte | |
| das Recht auf freie Wahl der Behandlungsmethode | |
| das Recht auf Selbstbehandlung | |
| das Recht, gefährliche und krankmachende Behandlungsmethoden abzulehnen | |
| das Recht, ohne Zeitdruck als umfassend aufgeklärter Patient sich selbst eine Meinung bilden zu können, so daß Sie eine von Willensmängel freie Entscheidung hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Behandlungsmethode fällen können | |
| das Recht, nicht Versuchsperson für pharmazeutische und medizinische Experimente zu sein | |
| das Recht, dem Arzt das Vertrauen zu entziehen und andere Heiler zu konsultieren | |
| das Recht, gegenüber den auferlegten Behandlungsmethoden kritisch zu sein | |
| das Recht, eine Behandlung abzubrechen | |
| das Recht auf freie Arztwahl | |
| das Recht auf Kontinuität der Behandlung und Nachsorge | |
| das Recht auf strikte Vertraulichkeit | |
| das Recht auf Mitsprache | |
| das Recht, auf entsprechender Art und Weise durch ein kritikfähige Justiz auch in Bezug auf diese Rechte geschützt zu werden | |
| und andere Rechte |
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